Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass wiederverwendbare Einkaufstaschen als Verpackungen gelten. Das bedeutet: Einzelhändler, die diese sogenannten Permanenttaschen anbieten, müssen deren Recycling finanzieren. Die Regelung betrifft neben Lebensmittelhändlern auch Drogerie-, Bau- und Gartenmärkte. Das letzte Wort hat nun aber das Bundesverwaltungsgericht.