„Da die Rechtsprechung im Moment noch versucht zu definieren, was unter den einzelnen Auslobungen zu verstehen ist, sind wir der Meinung, dass die Position, die der Richter bei dem Prozess eingenommen hat, durchaus überprüfungswürdig ist“, sagte dm-Chef Christoph Werner dem SWR.
Das Landgericht Karlsruhe hatte Ende Juli auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin entschieden, dass dm Eigenmarken nicht mehr mit den Begriffen „klimaneutral“ und „umweltneutral“ bewerben darf (Az. 13 O 46/22 KfH). Die Drogeriemarktkette hatte im Anschluss angekündigt, Rechtsmittel zu prüfen. Die Berufung ist laut Unternehmen am Freitag beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht worden.