Getränke Etikette wahren

Das neue Weinrecht, das im Dezember in Kraft treten könnte, wird voraussichtlich ab dem Jahrgang 2026 Gültigkeit haben. Warum es sich lohnt, jetzt schon in die Neuerungen einzutauchen.

Freitag, 27. November 2020 - Getränke
Elena Kuss
Artikelbild Etikette wahren
Bildquelle: Martin Kämper

Das neue Weinrecht bringt viele Veränderungen mit sich – für den LEH wesentlich ist jedoch die neue Deklarierung auf den Etiketten.

Marian Kopp, Geschäftsführer der Lauffener Weingärtner, erklärt: „Beim Blick aufs Weinetikett sollen Verbraucher künftig erkennen: Je enger begrenzt die Herkunftsangabe, desto höher die Qualität.“ Statt wie bisher mit der Restsüße der Trauben zu arbeiten (im bisherigen Weinrecht waren die Oechsle-Grade der Trauben wesentliches Kriterium), soll zukünftig die Herkunft als Qualitätsmerkmal dienen. Ganz oben in der Pyramide stehen Weine aus einzelnen Weinbergslagen als Spitze der vier Herkunftsstufen in der geschützten Ursprungsbezeichnung (g. U.), unterhalb der g. U. steht der Landwein (g. g. A.) ohne kleinere Herkunftsangaben und ganz unten der deutsche Wein.

Die Unterscheidung von Lagenwein, Ortswein und Gutswein haben viele Winzer bereits eingeführt. Gutsweine sind die Basis-Visitenkarte eines Betriebes, die Weine können aus Trauben unterschiedlicher Weinberge kommen. Ortsweine kommen aus den Weinbergen eines bestimmten Ortes. Lagenweine sind vom Charakter einer einzelnen Weinbergslage geprägt, wie zum Beispiel dem „Lauffener Katzenbeißer“.

Streitpunkt Großlage
Großlagen tragen Bezeichnungen, die wie eine Einzellage aussehen, aber ganz verschiedene Weinberge umfassen. So kommt etwa der Moselwein „Piesporter Michelsberg“ aus 37 Einzellagen in neun verschiedenen Gemeinden. Klaus Schneider, Präsident des Deutschen Weinbauverbands, sagt dazu: „Der namengebende Anteil der Trauben für eine Ortsangabe muss 85 Prozent ausmachen.“ So sei es bereits seit zwölf Jahren auf EU-Ebene gesetzlich klar geregelt. Die Veränderung im Weinrecht sei also unausweichlich. „Der Spielraum ist obendrauf auch noch klein gewesen“, sagt Schneider. Um die notwendigen Veränderungen einzuleiten, brauche es jedoch Zeit. Der Weinbauverband tritt deshalb für eine Übergangsphase bis 2026 ein.

Aber auch der betroffene Anteil der Weine, die ihr Etikett anpassen müssen, sei nicht so riesig wie oft angenommen, betont Schneider. 60 Prozent der für Qualitätsweinprüfung angestellten Weine in Baden-Württemberg laufen nur noch mit der Angabe des Gebiets. In der Pfalz seien es 85 und in Rheinhessen 86 Prozent. Diese Weine müssen ihr Etikett nicht anpassen. „Die Franken haben sich entschieden, schon 2025 aus der Großlage auszusteigen und haben hier ihre eigenen Regeln gemacht“, sagt Schneider.

Was verändert sich konkret?
Marian Kopp erklärt, wie die Lauffener vorgehen werden: „Wir werden frühzeitig unsere Weine neu ausstatten beziehungsweise deklarieren.“ So werde zum Beispiel der „Lauffener Kirchenweinberg“ (Wein aus Großlage) in Zukunft „Region Kirchenweinberg“ heißen oder auch gänzlich ohne Lagenbezeichnung auskommen. „Da unsere Weine jedoch grundsätzlich mit einer starken Absender-Marke ‚Lauffener Weingärtner‘ ausgestattet sind, denken wir, wird es für die Verbraucher kaum Irritationen geben“, so Kopp. Beim Einzellagenwein „Lauffener Katzenbeißer“ werden sich gegebenenfalls einige der Produktionsbedingungen der jeweiligen Weine aus dieser berühmten Einzellage ändern. Beispielsweise könnte es dann so etwas wie weinbauliche Maßnahmen oder Hektarhöchsterträge geben. Das könnte den betroffenen Wein dann auch teurer machen. Die Regelungen entscheiden die Schutzgemeinschaften der Weinbaugebiete erst nach Verabschiedung des Weingesetzes beziehungsweise der Weinverordnung.

Klaus Schneider empfiehlt: „Ich kann im Handel nur einmal umlisten. Eine jährliche Anpassung in kleinen Schritten würde nicht akzeptiert werden.“ Die jeweilige Schutzgemeinschaft könne beispielsweise selbst einen Stichtag festlegen. Danach werden alle Etiketten aus dieser Region nur noch der Verordnung angepasst verkauft. „Dann gibt es eine Umstellung für alle in der Region nur einmal“, sagt Schneider. Auch den Handel könne man an dieser Stelle mit ins Boot nehmen. Der Kunde, der seinen Wein nicht mehr findet, kann den Berater im Markt ansprechen, so Schneider.

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