Die EU-Gesetzgebung zu Single-Use-Plastik bedarf in Deutschland der sachgerechten Umsetzung. Dabei ergeben sich Möglichkeiten für verbesserte Rahmenbedingungen einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Der (vorrangige) Einsatz von Rezyklaten ist zu begrüßen, in der AfG-Branche ist dies bereits gelebte Praxis. Genutzte und zurückgeführte (Einweg-)Getränkeverpackungen sind wichtige Rohstoffe für die stoffliche Wiederverwertung – und damit kein Abfall. In unserer Branche steigt der Rezyklateinsatz bei vielen Herstellern kontinuierlich. Es besteht großes Interesse, die Effizienz dieser geschlossenen Kreisläufe weiter zu steigern. Dies ist zu Recht ein Ziel des geltenden Verpackungsgesetzes.
Die durch getrennte Sammlung besonders hochwertigen Materialen werden auch von anderen Branchen gesucht. Zur Stärkung des etablierten und möglichst geschlossenen Wertstoffkreislaufs bei Getränkeverpackungen befürworten wir die vorrangige und faire Rückführung „ihrer“ Materialien in diese Kreisläufe. Das gilt umso mehr angesichts spezifischer gesetzlicher Vorgaben zum Mindestrezyklateinsatz. Es liegt auf der Hand, dass es wettbewerbs- und kartellrechtskonformer Spielregeln zur sachgerechten Ausgestaltung bedarf.
Beim Thema „Littering“ haben Hersteller und Handel über Rücknahmesysteme bei Mehrweg und Einweg, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern verantwortungsvoll genutzt werden, bereits funktionierende Lösungen aufgestellt. Bepfandete Getränkeverpackungen spielen in Deutschland insofern keine relevante Rolle und sind nicht mit weiteren Kosten zu belasten. Vor dem Hintergrund aktueller Initiativen zur öffentlichen Beschaffung mit fragwürdigen Ansätzen auf Länderebene ermöglicht der Entwurf des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes weiterhin differenzierte Einordnungen. Zumal umfassende Ökobilanzen zeigen, dass die ökologische Bilanz einzelner Gebindevarianten von diversen Faktoren abhängt – wie Umlaufzahlen bei Mehrweg bzw. Gewichtsreduktion und Rezyklateinsatz bei Einweg. Auch Transportwege und -gewichte sowie Verbraucherverhalten mit Blick auf die Rückgabe sind relevant. Die Komplexität von Ökobilanzen führt dazu, dass keine Verpackung und kein Material „per se“ nur Vorteile gegenüber anderen haben. Die Schwarz-Weiß-Betrachtung von Einweg und Mehrweg ist längst nicht mehr sachgerecht.
Gerade bei Lebensmittelverpackungen und ihren besonderen Anforderungen an ein hochwertiges und sicheres Recycling sehen wir die Notwendigkeit, die aufzustellenden Regelungen offen und zukunftsfähig zu gestalten – im Spannungsfeld mit lebensmittelrechtlichen Vorgaben (Bedarfsgegenständerecht) und Chemikalienrecht (REACH) eine komplexe Aufgabe. Aber die Offenheit für innovative Lösungen ist geboten, um zukünftige Potentiale für „Up-Cycling“-Prozesse nicht zu verwerfen bzw. zu erschweren.
Unsere ausführliche Position zum Gesetzentwurf finden Sie in unserer aktuellen Stellungnahme unter www.wafg.de/kreislauf‧wirtschaft.
Dr. Detlef Groß Kreislaufwirtschaft stärken
Neue rechtliche Vorgaben sollen die Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz fördern. Dieses Vorhaben bietet zugleich die Chance, neben der Umsetzung der EU-Vorgaben auch sinnvolle Weichen zur Stärkung des Recyclingkreislaufs bei Getränkeverpackungen zu stellen.
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