Wird die maximale Dauer eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags auch nur um einen Tag überschritten, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, entschieden die Richter des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf. In dem Fall ging es um einen Mitarbeiter einer Bundesbehörde. Laut Arbeitsvertrag begann der Vertrag am 5. September 2016. Es war zunächst bis 4. März 2017 befristet und wurde vertraglich bis 4. September 2018 verlängert. Gleich zu Anfang besuchte der Mitarbeiter eine Weiterbildung, für die er bereits einen Tag vor Vertragsbeginn anreiste. Die Behörde erstattete ihm die Kosten für den Anreisetag. Als seine Stelle zum 4. September 2018 auslief, bewarb sich der Mann erfolglos auf eine unbefristete Stelle. Mit seiner Klage wollte er die Feststellung erreichen, dass sein Arbeitsverhältnis nicht durch Befristung zum 4. September 2018 beendet worden sei. In der Tat war die sachgrundlose Befristung seines Arbeitsvertrags unwirksam, so die Entscheidung der Richter. Laut Teilzeit- und Befristungsgesetz ist die „kalendermäßige Befristung eines Vertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes“ bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Diese Zwei-Jahres-Frist sei hier überschritten worden, so das Gericht. (Az.: 3 Sa 1126/18)
Recht Befristungsdauer einen Tag überschritten
Wer länger als 24 Monate beschäftigt wird, hat Anspruch auf eine unbefristete Stelle. Dafür kann auch die Anfahrt einen Tag vor Beginn zu einer Schulung der Grund sein.
Das könnte Sie auch interessieren
Supermarkt des Jahres 2026
Viel gelesen in Hersteller
-
Schweizer KäseAlpenflair in Hannover – wie Ruwisch und Zuck Thekenpersonal in einer Käsewelt schult -
So entsteht...Wie Südtiroler Speck Schritt für Schritt seinen typischen Geschmack bekommt -
So entsteht...Rund 100 Qualitätskontrollen bis ins Regal – der aufwendige Herstellungsprozess einer Gesichtscreme -
Salzige und herzhafte SnacksNüsse im Proteinboom – wo Vollsortimenter noch Potenzial verschenken
News in Fleisch, Wurst & Geflügel
-
LebensmittelsicherheitProzess um Wilke-Wurst-Skandal beginntAm Montag beginnt vor dem Landgericht Kassel der Prozess um den Wilke-Wurst-Skandal aus dem Jahr 2019. Elf Todesfälle und zahlreiche Erkrankungen stehen im Fokus. Drei ehemalige Führungskräfte müssen sich verantworten.
-
Tierwohl im DiscountAldi Süd erreicht 40-Prozent-Marke bei höheren HaltungsformenAldi Süd hat nach eigenen Angaben mehr als 40 Prozent seines Eigenmarkensortiments bei Fleisch und Wurst auf höhere Haltungsformen umgestellt. Beim Frischfleisch liegt der Anteil sogar bei 60 Prozent. Zugleich fordert der Discounter Politik und Wettbewerber auf, die Transformation gemeinsam voranzutreiben.
-
Jahrestagung der FleischwirtschaftDeutsche essen mehr Fleisch – doch die Produktion wandert abDer Fleischverzehr in Deutschland ist 2025 zum dritten Mal in Folge gestiegen. Gleichzeitig ging die inländische Produktion zurück, weil Importe aus dem europäischen Ausland zunahmen. Die Branchenverbände warnen auf ihrer gemeinsamen Jahrestagung vor wachsenden Standortnachteilen und fordern weniger nationale Sonderregeln.