Lebensmittel-Patente Biologische Vielfalt in Gefahr? - Sortenschutz

Patente schützen das geistige Eigentum des Erfinders. Doch nicht nur auf Technologien werden Patente erteilt, sondern auch auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere – und damit Verbote im europäischen Recht unterlaufen. Dies wirft eine Menge Fragen zu den Folgen auf.

Dienstag, 09. Juni 2015 - Management
Bettina Röttig
Artikelbild Biologische Vielfalt in Gefahr? - Sortenschutz
Patentiert: Salat, der eine geringere Verfärbung der
Schnittfläche zeigt und somit länger frisch wirkt.
Bildquelle: Shutterstock
Sortenschutz

Der Sortenschutz schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen. Für den Sortenschutz besteht ein Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen.

Hinter dem Übereinkommen steht der Internationale Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen, UPOV (Union Internationale pour la Protection des obtentions végétales). Diesem gehören derzeit 71 Staaten an, darunter die Europäische Union. In Deutschland kann jeder Züchter oder Entdecker einer neuen Sorte beim Bundessortenamt den Sortenschutz auf Grundlage des Sortenschutzgesetzes (SortG) für Sorten des gesamten Pflanzenreiches beantragen. Voraussetzung: Die Pflanze ist unterscheidbar, homogen, beständig und neu und zudem durch eine eintragbare Sortenbezeichnung bezeichnet.

Allein der Sortenschutzinhaber oder sein Rechtsnachfolger ist nach Angaben des Bundessortenamts berechtigt, Vermehrungsmaterial (Pflanzen und Pflanzenteile einschließlich Samen) einer geschützten Sorte zu gewerblichen Zwecken in Verkehr zu bringen, hierfür zu erzeugen oder einzuführen. Die Verwendung einer geschützten Sorte für die Züchtung einer neuen bedarf hingegen nicht der Zustimmung des Sortenschutzinhabers. Die Prüfung der Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit erfolgt anhand der Ausprägung der Merkmale der Sorte. Die für die einzelnen Pflanzenarten wesentlichen Merkmale sind in nationalen und internationalen Richtlinien festgelegt. Die Dauer des Sortenschutzes beträgt 25 Jahre; bei Hopfen, Kartoffeln, Reben und Baumarten 30 Jahre.

Bilder zum Artikel

Bild öffnen Fördern Patente auf Pflanzen den Konzentrationsprozess im Saatgutmarkt?
Bild öffnen Patentiert: Salat, der eine geringere Verfärbung der
Schnittfläche zeigt und somit länger frisch wirkt.
Bild öffnen 2013 wurde ein Patent von Syngenta auf insektenresistente
Chili- und Paprikapflanzen genehmigt.
Bild öffnen Genehmigt: Patent auf Tomaten mit einem
geringeren Wasseranteil.
Bild öffnen Das Patent auf Brokkoli mit einem hohen Anteil vermutlich krebsvorbeugender Inhaltsstoffe wurde zum Präzedenzfall.
Bild öffnen