Lebensmittel-Patente Biologische Vielfalt in Gefahr? - Meinung Bioland

Patente schützen das geistige Eigentum des Erfinders. Doch nicht nur auf Technologien werden Patente erteilt, sondern auch auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere – und damit Verbote im europäischen Recht unterlaufen. Dies wirft eine Menge Fragen zu den Folgen auf.

Dienstag, 09. Juni 2015 - Management
Bettina Röttig
Artikelbild Biologische Vielfalt in Gefahr? - Meinung Bioland
Patentiert: Salat, der eine geringere Verfärbung der
Schnittfläche zeigt und somit länger frisch wirkt.
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Gerald Wehde, Pressesprecher Bioland e.V.

1. Wie bewerten Sie die jüngste Entscheidung des Europäischen Patentamts im Brokkoli-Fall?
Eine Patentierung einer gesamten Kultur wie beim Brokkoli ist völlig inakzeptabel. Darin sind sich alle Organisationen von Landwirten auch der Bauernverband einig. Ziel muss es daher sein, die Patentgesetze der EU, aber auch in vielen anderen Regionen der Welt zu verändert, um die fortschreitende Monopolisierung und die weltweite Kontrolle der genetischen Ressourcen durch wenige große internationale Konzerne zu verhindern. Die Marktkonzentration wird durch Patente immer weiter vorantrieben. Die Grundlagen der Ernährung gelangen somit in die weitgehende Abhängigkeit von einigen wenigen internationalen Konzernen. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist in Europa eine grundlegende Reform des EPA. Das finanziert sich z.B. aus Einnahmen erteilter Patente und agiert weitgehend autonom auch gegen den politischen Willen.

2. Welche Vor- und welche Nachteile bietet die Patentierung von Pflanzen und Tieren für Züchter und Landwirte?
Patentierung von Pflanzen schränkt die Wahlfreiheit der Anbauer (und damit der Verbraucher) ein und macht abhängig von Anbietern des entsprechenden Saatguts. Außerdem beschneidet es das Züchterprivileg, da mit patentierten Pflanzen nicht frei weitergezüchtet werden kann. Siehe hierzu auch unsere Aussagen in den Bioland-Richtlinien Kapitel 3.10.5 „Pflanzenzüchtung im sozialen Kontext“: „Die Züchter von organisch-biologisch gezüchteten Sorten können Sortenschutz genießen. Jegliche Patentierung ist jedoch nicht gewünscht und unzulässig. Der Zugang zu genetischen Ressourcen muss frei erhalten und das Züchterprivileg gewahrt bleiben. Die Kreuzbarkeit darf technisch nicht eingeschränkt werden (z.B. durch männliche Sterilität ohne Restaurationsmöglichkeit). Züchtungsprogramme sollen einen partizipativen Ansatz haben. Das heißt, alle Glieder der Wertschöpfungskette (Erzeuger, Handel, Hersteller, Konsumenten)sollen nach Möglichkeit einbezogen werden.“

3. Als Argument pro Biopatente wird z. B. ins Feld geführt, dass dadurch Innovationen im Bereich der Züchtung gefördert werden sollen. Welche anderen Anreize gäbe bzw. gibt es?
Wie es bisher läuft: Eine gute Sorte mit guten Eigenschaften setzt sich auf dem Markt durch, wird nachgefragt, erzeugt Umsatz und damit Gewinn für den Züchter. So finanziert sich heute die Gemüsezüchtung, da ist der Return of Investment im Saatgutverkaufspreis enthalten, daraus wird die weitere Züchtung finanziert. Bei landwirtschaftlichen Kulturen funktioniert das nicht in dieser Form. Züchter müssen aber für ihre Leistung honoriert werden, sie benötigen Finanzmittel für die Züchtung neuer Sorten.

4. Kritiker warnen angesichts des fortschreitenden Konzentrationsprozesses im Saatgutmarkt und der zunehmenden Anzahl an Patentanmeldungen der Big Player auf Pflanzen (inkl. Saatgut) vor einer drohenden Lebensmittelabhängigkeit von Monsanto, Syngenta und Co. sowie abnehmenden genetischen Vielfalt. Übertreibung?
Nein überhaupt nicht. Der fortschreitende Konzentrationsprozess engt Vielfalt und Wahlfreiheiten (Landwirte/Gärtner, Verbraucher) ein, fördert Anhängigkeiten, unterbindet Wettbewerb. Eine weitere potentielle Gefahr von Monopolen wäre z.B: bestimmte Sorten werden nur als GVO angeboten.

Siehe auch:
http://www.soel.de/publikationen/oekologie_und_landbau/downloads/oel174_grafik.pdf
http://www.welt-ernaehrung.de/2010/10/14/im-griff-der-monopole/

Bilder zum Artikel

Bild öffnen Fördern Patente auf Pflanzen den Konzentrationsprozess im Saatgutmarkt?
Bild öffnen Patentiert: Salat, der eine geringere Verfärbung der
Schnittfläche zeigt und somit länger frisch wirkt.
Bild öffnen 2013 wurde ein Patent von Syngenta auf insektenresistente
Chili- und Paprikapflanzen genehmigt.
Bild öffnen Genehmigt: Patent auf Tomaten mit einem
geringeren Wasseranteil.
Bild öffnen Das Patent auf Brokkoli mit einem hohen Anteil vermutlich krebsvorbeugender Inhaltsstoffe wurde zum Präzedenzfall.
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