Lebensmittel-Patente Biologische Vielfalt in Gefahr? - Biopatente

Patente schützen das geistige Eigentum des Erfinders. Doch nicht nur auf Technologien werden Patente erteilt, sondern auch auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere – und damit Verbote im europäischen Recht unterlaufen. Dies wirft eine Menge Fragen zu den Folgen auf.

Dienstag, 09. Juni 2015, 02:00 Uhr
Bettina Röttig
Artikelbild Biologische Vielfalt in Gefahr? - Biopatente
Fördern Patente auf Pflanzen den Konzentrationsprozess im Saatgutmarkt?
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Biopatente

Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Produkte oder Verfahren können patentiert werden, wenn sie Kriterien wie Neuheit, erfinderische Tätigkeit oder industrielle Anwendbarkeit erfüllen.

Der Patentinhaber erhält das Recht, die Benutzung der patentierten Erfindung anderen Personen und Unternehmen zu verbieten oder von der Zahlung einer Lizenzgebühr abhängig zu machen. Das Schutzrecht wird auf Zeit gewährt; in Deutschland (gemäß § 16 Patentgesetz) für maximal 20 Jahre. Zuständig für die Erteilung von Patenten sind je nach gewünschtem Geltungsbereich das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) oder das Europäische Patentamt (EPA). Bei Patenten im Bereich lebender Materie spricht man von „Biopatenten“. Dabei kann es sich um Patente auf Pflanzen oder Tiere mit besonderen Eigenschaften, aber auch auf Impfstoffe oder Diagnostika handeln. Laut Artikel 53b des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) sind Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Produktion von Pflanzen oder Tieren (beispielsweise Kreuzung und Selektion) von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Dieser Grundsatz wurde Ende der 1990er-Jahre m it Einführung einer neuen Richtlinie aufgeweicht. Demnach sind Pflanzen patentierbar, wenn die Erfindung (beispielsweise eine bestimmte Resistenz) technisch auf mehrere Pflanzensorten übertragbar ist.

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Bild öffnen Fördern Patente auf Pflanzen den Konzentrationsprozess im Saatgutmarkt?
Bild öffnen Patentiert: Salat, der eine geringere Verfärbung der
Schnittfläche zeigt und somit länger frisch wirkt.
Bild öffnen 2013 wurde ein Patent von Syngenta auf insektenresistente
Chili- und Paprikapflanzen genehmigt.
Bild öffnen Genehmigt: Patent auf Tomaten mit einem
geringeren Wasseranteil.
Bild öffnen Das Patent auf Brokkoli mit einem hohen Anteil vermutlich krebsvorbeugender Inhaltsstoffe wurde zum Präzedenzfall.
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