Bis die neue Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) für alle EU-Länder verbindlich wird, werden jedoch noch knapp drei Jahre vergehen. Frühestens ab 2014 müssen nach dem neuen Gesetz in ganz Europa auf Produktverpackungen von Lebensmitteln der Gehalt von Kalorien und Nährstoffen (u. a. Salz, Zucker, Kohlenhydrate, Eiweiß, Fett und gesättigte Fettsäuren) in Tabellenform in Anteilen je 100 g angegeben werden. Bei frischem Fleisch muss die Herkunft vermerkt werden. Stoffe, die Allergien auslösen können, müssen auf den Verpackungen auf den ersten Blick zu erkennen sein.
Im Vorfeld der EU-Entscheidung hatte es einen langen Streit über die künftige Lebensmittelkennzeichnung gegeben, in der sich schließlich die von Verbraucherschützern favorisierte Ampel-Kennzeichnung politisch nicht durchsetzen ließ (siehe LPCompact vom 5. Juli). Folglich kommentiert die Organisation Foodwatch die verabschiedete EU-Verordnung als „Etikettenschwindel", weil die Bestimmungen kaum Fortschritte für die Konsumenten brächten.
Begrüßt wird der EU-Entscheid zur LMIV unter anderem vom Handelsverband Deutschland (HDE): „Die Konsumenten werden es künftig leichter haben, sich bewusst für eine ausgewogene Ernährung und für gesunde Lebensmittel zu entscheiden." Politik und Lebensmittelwirtschaft hätten ihr Ziel erreicht, die Verbraucher in der EU einheitlich über die Nährwertzusammensetzung von Lebensmitteln zu informieren. Für den Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) ist die EU-Verordnung eine „deutliche Bestätigung der von der Wirtschaft bereits seit Langem praktizierten, freiwilligen, sachlichen Nährwertkennzeichnung." BLL-Präsident Dr. Werner Wolf sieht in der LMIV dennoch „nicht den ganz großen Wurf". Es sei die Chance vertan worden, ein einfacheres und damit praktikableres Recht zu schaffen.
Nährwertkennzeichnung Die Würfel sind gefallen
Wie zu erwarten war, hat das EU-Parlament in Straßburg in seiner heutigen Sitzung grünes Licht für die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln gegeben. Die Lebensmittelwirtschaft ist zufrieden, auch wenn die Vorschrift nicht als „großer Wurf" gesehen wird.
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