Das Landgericht Düsseldorf wies einen Verbotsantrag von Dr.Oetker gegen die bayerische Molkerei Gropper zurück. Der Pudding „Flecki", den Gropper für den Discounter Aldi Süd herstellt, verletze nicht das technische Patent von Dr. Oetker, entschieden die Richter.
Das Herstellungsverfahren unterscheide sich gravierend. Zuvor war Dr. Oetker bereits in zwei Instanzen mit der Forderung nach einem Verkaufsverbot von „Flecki" gescheitert. Damals hatte sich Dr. Oetker auf das sogenannte Geschmacksmusterrecht berufen.
"Paula" Schlappe für Dr. Oetker
Im Streit über den Fleckenpudding „Paula" hat Dr. Oetker erneut eine juristische Niederlage einstecken müssen.
Bildquelle: Dr. Oetker
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