Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks Um Begriffsklärung bemüht

Das Bäcker-Handwerk kämpft um den Begriff des Backens - und hat dabei Verbraucherschützer auf seiner Seite. „Wo Brötchen nur aufgewärmt und nicht gebacken werden, muss das auch so benannt werden", forderte die Verbraucherzentrale Hamburg jüngst in Richtung Lebensmitteleinzelhandel, ohne Namen zu nennen.

Dienstag, 11. Juni 2013 - Sortiment-Nachrichten
Lebensmittel Praxis

Außerdem sollten die Verbraucher erkennen können, aus welchem Land die Teiglinge stammen, die bei warmen Backwaren zum Einsatz kämen.

Der Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks zog auch wegen der Begriffsklärung vor Gericht. Vor drei Jahren ging man Aldi Süd wegen irreführender Werbung an und erklärte, dass bei den dort installierten Backstationen kein „ofenfrisches Backen" stattfindet, allenfalls ein Aufwärmen. Aldi Süd wies die Kritik des Bäckerhandwerks damals zurück. Der Rechtsstreit dauert in der ersten Instanz weiter an.

Bundesweit sind schon etwa 15.000 Backstationen in Betrieb. Binnen drei Jahren könnten weitere 10.000 hinzukommen, schätzte der Verband der Großbäckereien, dessen Mitgliedsunternehmen u. a. Lebensmittelhändler mit Teiglingen beliefern. Und der Trend setzt sich fort. Unlängst hat Netto angekündigt, noch in diesem Jahr 1.000 Standorte mit Backstationen auszurüsten. Der Preis ist laut Marktforschung nur eine Erfolgskomponente. Ebenso spielt der Aspekt One-Stop-Shopping eine Rolle.

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