Hintergrund Initiative Tierwohl Tierwohl-Beitrag Schweinefleisch

Die Initiative Tierwohl versteht sich als Bündnis für Verantwortung, vom Landwirt bis in den Supermarkt. Wie genau funktioniert das Anreizsystem?

Mittwoch, 30. Januar 2013, 13:14 Uhr
Christina Steinheuer

Landwirte sollen durch die Initiative Veränderungen zu mehr Tierwohl vornehmen können, ohne ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren. Um das zu erreichen, zahlen die Teilnehmer aus dem Lebensmittelhandel (Aldi, Edeka, Kaufland, Kaiser’s Tengelmann, Lidl, Netto, Penny, Real, Rewe) 4 Cent pro kg Verkaufsmenge an den Tierwohl-Fonds der Clearingstelle. Diese ist Trägergesellschaft der Initiative, besteht aus Branchenverbänden (wie z. B. dem Raiffeisen-, Bauern- und Fleischwirtschaftsverband, dem Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie, dem Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft und der Handelsvereinigung für Marktwirtschaft) und definiert die Anforderungen. Sie steuert und kontrolliert die mit der Überwachung beauftragten Zertifizierungsstellen, sanktioniert Verstöße und überwacht die Zahlungsabwicklung.

Der Tierwohl-Beitrag, den die teilnehmenden Unternehmen aus dem LEH entrichten, wird fällig für alle Frischfleisch-Artikel aus Schweinefleisch (z. B. Bratwurst, Hackfleisch), für Artikel aus bzw. mit Schweinefleisch (z. B. TK-Ware, „heiße Theke“) sowie für Wurstartikel mit einem Schweinefleischanteil (z. B. Leberwurst), unabhängig davon, ob die verkaufte Ware aus einem teilnehmenden Betrieb der Landwirtschaft kommt oder von einem Betrieb, der an der Initiative nicht teilnimmt. Als Empfänger des Tierwohl-Zuschusses kommen Schweinemäster, Ferkelaufzüchter und Sauenhalter infrage. Die Auszahlung erfolgt für jedes Tier, abhängig von Art und Umfang der umgesetzten Tierwohl-Kriterien. Dabei ist die Summe auf das Dreifache des zu erreichenden Mindestbetrags begrenzt. Im April können sich Tierhalter anmelden, im Mai soll mit den Auditierungen begonnen werden. Sollte die Nachfrage der Tierhalter größer sein, als es die Geldmenge im Fonds zulässt, wird die Anzahl der Teilnehmer begrenzt. Der Tierwohlzuschuss besteht immer aus einem pauschalen Grundbetrag sowie einer kriterienabhängigen Vergütung. Neben dem Tierwohl-Beitrag Schweinefleisch gibt es einen Tierwohl-Beitrag Geflügel. Zunächst ist die Initiative auf drei Jahre angelegt.

 

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