Religion und Ernährung: Muslime Halal

Was halal bedeutet, wissen meist nur diejenigen, die es betrifft, eben die Muslime. Händler, die Kunden für sie fremder Religionen optimal bedienen,  sollten wissen, was ihre Kunden essen dürfen und was nicht. Ein Überblick.

Freitag, 10. September 2010 - Warenkunden
Heidrun Mittler

In der Woche vor Ostern essen gläubige Christen kein Fleisch. Erwachsene Muslime hingegen verzehren während ihrer Fastenzeit – dem Ramadan – überhaupt nichts, und das von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Schon diese zwei Beispiele verdeutlichen, dass jede Religion bestimmte Bräuche und Vorschriften hat, die den Mitgliedern anderer Weltreligionen fremd sind.

Wirtschaftliche Bedeutung bekommt die Religion in dem Moment, in dem ein Händler gläubige Muslime zu seinen Kunden zählt. Dass man einem Muslim kein Schweinfleisch verkaufen kann, dürfte in unserem Kulturkreis bekannt sein. Aber wie steht es um Fleisch anderer Tiere oder Wurst?
Diese Warenverkaufskunde erläutert wesentliche Grundlagen. Wer sich intensiver mit dem Thema auseinander setzen will, sollte einen Blick auf die Buchtipps S. 4 werfen.

Mindestens 3,4 Mio. Menschen islamischen Glaubens leben derzeit in der Bundesrepublik Deutschland, Tendenz steigend. Die Zahl beruht auf einer Schätzung des Zentralrats der Muslime in Köln. Wie viele dieser Bürger sich nach den Regeln des Halal ernähren, weiß keiner genau. Es gibt außerdem Nicht-Muslime, die sich entsprechend ernähren, weil sie bspw. auf Schweinefleisch verzichten möchten. Gläubige Muslime folgen beim Essen bestimmten Regeln, die aus dem Koran stammen, man spricht von den „Halal“-Regeln. Übersetzt bedeutet das soviel wie: „das Zulässige, das Erlaubte“. Im Koran kann man nachlesen, welche Grundanweisungen Allah seinen Gläubigen in Bezug auf Essen und Trinken gibt. Danach sind verboten: „Krepiertes und Blut und Schweinefleisch und das, was einem anderen als Allah geopfert wurde“.

Schweinefleisch und Produkte, in denen Schweinefleisch verarbeitet ist, sind demnach tabu. Das betrifft einen großen Teil der bei uns erhältlichen Wurstwaren, aber auch viele Fertiggerichte (z. B. Eintöpfe) und gekühlte Produkte (wie einige gefüllte Teigwaren). Solche Erzeugnisse gelten nach den Regeln des Islam als „haram“, also als verboten. Natürlich kann man nicht alle Bürger islamischen Glaubens über einen Kamm scheren: Manche befolgen jeden Buchstaben des Koran, andere legen die Ge- und Verbote weniger streng aus. Für die Mehrheit der Muslime dürfte der Verzicht auf Schweinefleisch höchste Priorität haben. Im Koran steht außerdem, dass Allah barmherzig ist: „Wenn jemand durch Notwendigkeit gezwungen ist, zu essen, nicht aus Verlangen oder Übertretung, dann ist keine Sünde auf ihm, Allah ist vergebend, barmherzig.“

Für Muslime, die die Vorschriften strikt befolgen, ist auch Gelatine vom Schwein verboten. Diese befindet sich oft in Süßwaren wie Gummibärchen, Lakritz, Marsh¬mallows oder Kaugummi. Die Hersteller dieser Zuckerware geben aber in der Regel auf ihrer Internetseite an, ob und welche ihrer Erzeugnisse für Muslime unbedenklich sind. Gelatine ist außerdem in zahlreichen Molkereiprodukten und Desserts enthalten (Joghurt, Wackelpudding). Als Alternative zur Verarbeitung in der Küche bietet sich für diese Personen Gelatine auf Fisch- oder Rinderbasis an oder andere Verdickungsmittel wie Agar-Agar oder Reismehl. Strikt verboten ist im Islam das Trinken von Blut. Daraus ergibt sich, dass Wurstwaren wie Blutwurst oder Pasteten bei Muslimen nicht auf dem Einkaufszettel stehen.

Das Fleisch anderer Tiere ist erlaubt, allerdings nur, wenn sie geschächtet worden sind. Schächten ist eine besondere Form des Schlachtens, wobei das Tier vorher nicht betäubt wird. Die Betäubung ist im Islam verboten, weil das Tier währenddessen sterben könnte (und dann „krepiert“ wäre, damit nicht mehr essbar wäre). In Deutschland ist Schächten grundsätzlich nicht erlaubt, allerdings gibt es Ausnahme-Genehmigungen für muslimische Metzger. Aber: Der Import und die Verarbeitung von geschächtetem Fleisch sind legal.

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