Erntehelfer Asylbewerber dürfen arbeiten

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine sogenannte Globalzustimmung für den Einsatz von Drittstaatsangehörigen, Asylbewerbern und Geduldeten als Helfer in der Landwirtschaft erteilt. Die Regelung gilt für den Zeitraum bis 31. Oktober 2020.

Mittwoch, 22. April 2020 - Sortiment-Nachrichten
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: christoph goeckel

 Konkret geht es um eine befristete deutliche Verfahrenserleichterung bei der Beschäftigungsaufnahme. Die BA muss ihre Zustimmung zur Arbeitsaufnahme nun nicht mehr in jedem Einzelfall erteilen. Die Arbeitskräfte können so schneller ihre Beschäftigung in der Landwirtschaft aufnehmen.

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die Globalzustimmung. „Angesichts der derzeitigen Situation wird jede helfende Hand für die Grundversorgung der Bevölkerung gebraucht“, betont der Vorsitzende der Bundesfachgruppe Gemüse (BfG) Christian Ufen. „Ohne Saisonarbeitskräfte sind Pflanzen, Pflege und Ernte nicht im notwendigen Maße für die derzeitige und spätere Grundversorgung mit Obst und Gemüse aufrecht zu erhalten“, führt der Vorsitzende der Bundesfachgruppe Obstbau Jens Stechmann aus.

Die Globalzustimmung gilt für: Asylbewerber in einer Aufnahmeeinrichtung, bei denen das Asylverfahren nicht binnen neun Monaten unanfechtbar abgeschlossen ist; Asylbewerber, die sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten; die Beschäftigung von Personen mit einer Duldung und für Drittstaatsangehörige, deren Aufenthaltstitel diese Beschäftigung nicht erlaubt.

 Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat damit auch eine deutliche Verbesserung für Drittstaatsangehörige erreicht, die bisher im Hotel- und Gaststättenbereich tätig waren. Personen aus Drittstaaten, die derzeit wegen der Schließung von Hotels und Restaurants beschäftigungslos sind, können ohne erneute Zustimmung der Arbeitsagentur bis Ende Oktober 2020 eine Beschäftigung in der Landwirtschaft aufnehmen.

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