Von 2.624 Preisschildern mit Grundpreis waren 51 Prozent fehlerhaft. So wurde bei 1.091 Produkten eine falsche Bezugsgröße verwendet und bei 288 Produkten der Grundpreis falsch berechnet. „Bei Sondervorschriften versagt der Einzelhandel komplett", monieren die Verbraucherverbände in einer Mitteilung. Mehr als 95 der geprüften Grundpreise für Puddingpulver und Tütensuppen waren fehlerhaft. Die Händler bezogen fälschlicherweise den Grundpreis auf die Menge des Pulvers in der Packung und nicht auf das Volumen der verzehrsfertigen Zubereitung. Moniert wurde auch die Schriftgröße der Grundpreise. Fast jeder zweite Grundpreis war zu klein bzw. schlecht lesbar. Genaue gesetzliche Vorgaben zur Schriftgröße gibt es bisher noch nicht. Die Verbraucherschützer fordern gesetzliche Vorgaben für Schriftgröße, Anordnung, Bezugsgröße und Maßeinheit der Grundpreisangabe sowie stärkere staatliche Überwachung. Für die Untersuchung wurde bundesweit die Grundpreisauszeichnung von 3.225 Lebensmitteln (Milcherzeugnisse, Kondensmilch, Puddingpulver, Konserven und Tütensuppen) in 93 Geschäften überprüft.
Grundpreise Schlechte Kennzeichnung
Nach einer bundesweiten Studie der Verbraucherzentralen entsprechen sechs von zehn Preisschildern im LEH nicht der gesetzlichen Pflicht zur Grundpreisangabe. Bei jedem fünften Preisschild fehle der Grundpreis sogar völlig.
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