Das Frankfurter Landgericht verlangt vom Süßwarenhersteller Ferrero genauere Mengenangaben auf der Verpackung seines Konfekts Raffaello. Das Unternehmen müsse die Stückzahl nennen, die Angabe in Gramm helfe Konsumenten nicht, heißt es in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil, gegen das Berufung eingelegt wurde.