Amazon verstößt mit seinen WLAN-Bestellknöpfen, den so genannten Dash-Buttons, gegen die Gesetze für den Internethandel, urteilt das Oberlandesgericht München. Die aufklebbaren, nur mit dem jeweiligen Hersteller-Logo versehenen Knöpfe führen nach Ansicht der Richter zu intransparenten Bestellungen. Klare Informationen zu Inhalt, Preis und der zwingend notwendige klare Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlten.