Das Bundeskartellamt will Unternehmen aufklären und unterstützen, die durch das Verfahren zu Preisabsprachen im LEH verunsichert sind. Derzeit wird ein Leitfaden erarbeitet, der Hintergrund, Zweck und Reichweite des Preisbindungsverbots im LEH anhand von Beispielen erläutern soll. Zum ersten Entwurf können Unternehmen bis März Position beziehen.