Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, muss die Geschäftsführung normalerweise innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Lässt sie diese Frist verstreichen, drohen straf- und zivilrechtliche Konsequenzen. Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat deswegen gestern in einer Pressemitteilung angekündigt, das von der Bundesregierung beschlossene Corona-Hilfspaket mit einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zu flankieren.