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Sie sagen, Lieferanten und Handel tragen gemeinsam die Verantwortung über die gesamte Wertschöpfungskette, wie ist das zu verstehen?
Ein Beispiel: Wenn die vierte Generation des iPhones die dritte verdrängt, wollen wir nicht auf dem älteren Modell sitzen bleiben. Hier muss es möglich sein, gemeinsam Lösungen zu verhandeln.
Wie kann in diesen Fragen Rechtssicherheit für die Händler geschaffen werden?
Zur Durchsetzung kartellrechtlicher Diskriminierungsverbote stehen der Kartellbehörde mit dem geltenden Recht genügend Instrumente zur Verfügung. Für die anstehende GWB-Novelle werden wir aber prüfen, in welcher Weise die Unternehmen in der Praxis mehr Rechtssicherheit erhalten können. Auf den Prüfstand muss die sogenannte Selbstveranlagung der Unternehmen. Zur GWB-Novelle werden wir eigene Vorschläge vorlegen.
Wie geht es nun konkret weiter, was meinen Sie mit Ihrer Forderung an die Bonner Behörde, das GWB im Sinne des Wettbewerbs und der Vertragsfreiheit auszulegen?
Die Art und mit welchem Inhalt der Präsident des Bundeskartellamts die Debatte mit den Beteiligten führt, findet große Anerkennung und lässt erwarten, dass wir unter eindeutiger Wahrung der Prinzipen des Wettbewerbsrechts praxisnahe Lösungen im Umgang zwischen Erzeugern, Herstellern und Handel finden.
Was wird auf EU-Ebene diskutiert, wenn sich die Verhandlungspartner international wiedertreffen?
Hier kann es keine anderen Diskussionen als auf nationaler Bühne geben.
Deutschland hat die niedrigsten Lebensmittelpreise weltweit, ist nach der Logik der Kartelle der Wettbewerb im Ausland außer Kraft gesetzt?
Das wäre eine vermessene Feststellung! Aber es gibt einige andere Faktoren, wie Marktzugangsbeschränkungen durch kontingentierte Verkaufslizenzen, restriktive Bauvorschriften etc. Ihre Frage vernachlässigt vor allem aber den Verbraucher. Nirgends ist er so preissensibel wie in Deutschland, nirgends ist der Preiswettbewerb so erfolgreich und nirgends gibt es so viele innovative und schlagkräftige Handelsformate.
