Interview - Josef Sanktjohanser, HDE Gemeinsame Risiken tragen - Verbot von Preisabsprachen

Was ist erlaubt? HDE-Präsident Josef Sanktjohanser fordert eine lebensnahe Anwendung des Kartellrechts. Was das bedeutet, erklärt der Top-Manager im LP-Gespräch.

Donnerstag, 07. Oktober 2010 - Management
Markus Oess
Artikelbild Gemeinsame Risiken tragen - Verbot von Preisabsprachen

Generelle Absprachen über Aktionen und Aktionspreisuntergrenzen sind verboten. Wie wirkt sich das Verbot konkret aus?
Es geht bei den Aktionen sowohl um die Nennung von Preiskorridoren, als auch um die Mitteilung von Aktionszeiträumen. Wohlgemerkt: nur um die Mitteilung, nicht um Abstimmungen oder gar Vereinbarungen! Nach der Vorstellung der BKartA könnte dies zeitlich zu segmentierten Märkten führen. Diese Auslegung geht jedoch unserer Meinung nach zu weit und träfe damit jedwede Form von Aktionsvereinbarungen.

Aus Gründen der Risiko-Prävention und zur Vermeidung von Bußgeldern werden kartellrechtlich grundsätzlich unproblematische Geschäftspraktiken derzeit nicht mehr angewandt. Die derzeitige Starre verhindert einen fairen Wettbewerb und ist nachteilig für den Verbraucher. Bei befristeten Verkaufsaktionen muss es aber möglich sein, mit der Industrie den Aktionszeitraum abzustimmen. Der Lieferant muss doch wissen, wie viel Ware wann verfügbar sein muss. Und der Absatz hängt eng mit dem Angebotspreis zusammen.

Auch Meistbegünstigungsklauseln stehen unter Verbot. Zu Recht?
Das ist so nicht richtig. Meistbegünstigungsklauseln sind vom Kartellverbot grundsätzlich freigestellt. Damit ist das Thema Meistbegünstigung nicht per se kartellrelevant. Wenn ein Händler eine große Absatzbedeutung bei einem bestimmten Hersteller hat, und er ihn verpflichtet, seine Produkte keinem Wettbewerber ohne „sachlich gerechtfertigten Grund" günstiger zu verkaufen, ist das legal.

Welche Rolle spielt bei der ganzen Diskussion der Markenverband?
Im Moment vermag ich das – offen gesagt - nicht einzuschätzen. Ich hätte erwartet, dass er unsere Kernargumente schon vor uns und früher deutlich vorgetragen hätte.

Ist es richtig, das Thema mit Fragen zur Nachfragemacht zu verknüpfen?
Ganz eindeutig nein. Es ist sogar für die Industrie gefährlich das zu tun. Lässt es doch den Schluss zu, dass die Industrie zur vertikalen Preisabstimmung als Ultima Ratio gezwungen sei, weil der übermächtige Handel ansonsten ihre Existenz gefährdet.

Missbräuchliche Nachfragemacht äußert sich in „Anzapfen", d.h. Einfordern von Gegenleistungen ohne „sachlich gerechtfertigtem Grund". Dabei kommt es nicht auf den Konditionstitel an, sondern auf die Beurteilung des erwarteten Vorteils, den sich die jeweilige Seite verspricht. In den weitaus überwiegenden Fällen handelt es sich dabei um höhere Absatzchancen verbunden mit Skalenerträgen aus Distribution oder Stärken der Marktposition.
In Deutschland machen 6 Prozent der Food-Industrie 90 Prozent des Umsatzes mit Lebensmitteln. Dem Handel stehen also nicht gerade Zwerge gegenüber, daher auch mein Fragezeichen zur Rolle des Markenverbandes. Ich bin überzeugt, dass wir die Lösung unserer Marktprobleme nicht der Kartellbehörde oder der Politik antragen sollten.

Auf Seiten der Industrie besteht ein Angebotsüberhang, sagen Sie. Zudem sei in vielen Warengruppen die Szene höher konzentriert als im Handel. Gebündelt wird aber auf Seiten des Handels. Sind tatsächlich sämtliche Vorwürfe von Seiten der Lieferanten aus der Luft gegriffen?
Der harte Wettbewerb mag dazu führen, dass hier und da mit rauen Bandagen gekämpft wird. Harte Verhandlungen sind zulässig, unzulässige Druckausübung aber nicht. In anderen Branchen haben sich Mediatoren bei Konflikten bewährt. So etwas könnte ich mir auch im Verhältnis zwischen Handel und Industrie vorstellen. Die Diskussionen stehen hier jedoch noch am Anfang und Lösungen müssen hier mit allen Beteiligten, also auch mit den politischen Entscheidungsträgern gefunden werden.

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