Stefan Genth, HDE „50.000 Geschäfte sind gefährdet!“

Die Politik muss in der Corona-Krise zeigen, dass sie Vertrauen in das Unternehmertum und in die soziale Marktwirtschaft hat, sagt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland.

Freitag, 11. Dezember 2020 - Management
Jens Hertling
Artikelbild „50.000 Geschäfte sind gefährdet!“
Bildquelle: Hoffotografen

Herr Genth, muss im Handel mit einer Pleitewelle gerechnet werden?
Stefan Genth: Es ist zu befürchten, dass wir im kommenden Jahr, sobald die aufschiebende Regelung für die Insolvenzantragspflicht ausläuft, eine Insolvenzwelle vor allem im innerstädtischen Einzelhandel und dort insbesondere bei den Bekleidungshändlern erleben werden. Die Corona-Krise könnte den deutschen Handel bis zu 50.000 Geschäfte kosten.

Sie haben kürzlich eine Verfassungsbeschwerde angekündigt, um Sonntagsöffnungen zu ermöglichen. Wie ist hier der Stand?
Der Einzelhandel braucht rechtssichere Regelungen für Sonntagsöffnungen. Die Gewerkschaft ver.di klagt in den letzten Monaten immer wieder bereits genehmigte Sonntagsöffnungen kurzfristig weg. Die Händler bleiben dann auf ihren Investitionen in Werbung und Personal sitzen. Das darf kein Dauerzustand sein. Deshalb geht es jetzt darum, im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde zu klären, welche Voraussetzungen für eine Sonntagsöffnung gegeben sein müssen. Dabei geht es insbesondere um den Anlassbezug. Denn dieser macht Sonntagsöffnungen derzeit faktisch unmöglich. Corona sorgt für die Absage aller Veranstaltungen, die einen solchen Anlass darstellen könnten. Aber auch grundsätzlich und für die Nach-Corona-Zeit braucht der Handel die rechtssichere, gelegentliche Sonntagsöffnung, um Kunden in die Innenstädte zu locken. Shoppen ist auch Event, das können Sie sonntags für Familienausflügler am besten umsetzen.

Sollte die Verfassungsbeschwerde ihr Ziel nicht erreichen, werde der Handelsverband eine Initiative für eine Grundgesetzänderung ergreifen. Wie sehen Sie das?
Das ist richtig. Wenn bei der Verfassungsbeschwerde die Pflicht zum Anlassbezug bestätigt werden sollte, dann werden wir uns für eine Grundgesetzänderung starkmachen. Nur so kann mehr Rechtssicherheit für die Händler erreicht werden.

Was halten Sie von den Plänen von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller und Arbeitsminister Hubertus Heil, Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette zu verpflichten?
Wir teilen das Ziel, Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen und für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen. Die Händler tun bereits heute alles, was ihnen möglich ist, um solch unhaltbare Zustände zu verhindern. Freiwillige Initiativen in Kooperation mit NGOs, auch in dem von Minister Müller geschaffenen Textilbündnis, haben bereits große Erfolge gebracht. Staatliche Vorgaben durch die gesamte Lieferkette aber wären schon in normalen Zeiten für viele Unternehmen nicht umsetzbar. Und erst recht in der Corona-Krise wären die strengsten Sorgfaltspflichtenstandards weltweit eine gigantische Überforderung. Es ist schlicht nicht möglich, dass ein mittelständischer Händler aus Deutschland seine Zulieferer und deren sämtliche Subunternehmer unter Kontrolle hält. Kein Unternehmen kann für das Verhalten unabhängiger Dritter in Haftung und Verantwortung genommen werden. Dieser Grundsatz muss auch weiterhin gelten. Mit einem solchen rechtlichen Vorgehen würde der Staat der Wirtschaft Rechts- und Haftungspflichten auferlegen, die zu kontrollieren er nicht einmal selbst in der Lage wäre.

War die Absenkung der Mehrwertsteuer ein richtiger Schritt?
Die Absenkung der Mehrwertsteuer war ein richtiges Signal an die Verbraucher und den Konsum. Den Effekt bekamen vor allem Händler mit hochpreisigeren Gütern zu spüren.

Die Industrie beklagt, dass der Handel bereits in alte Gewohnheiten zurückfalle und versuche, die Kosten der Krise auf sie abzuwälzen. Wie denken Sie darüber?
Das können wir nicht nachvollziehen! Es geht vor, während und nach Corona um ein faires Miteinander zwischen allen Beteiligten. Und da sehe ich den Handel hervorragend aufgestellt. Jedes Handelsunternehmen hat ein originäres Interesse an dauerhaft stabilen und fairen Lieferantenbeziehungen.

Wie denken Sie über die Einführung des Nutri-Score?
Die freiwillige Kennzeichnung der Lebensmittel mit dem Nutri-Score ist eine gute Sache. Das gibt den Verbrauchern, die das wollen, Orientierungshilfe für eine ausgewogene und gesunde Ernährung. Ob sich die Kennzeichnung flächendeckend durchsetzt, wird die Zeit zeigen, der Verbraucher entscheidet.

Vor Kurzem gab es einen Aufruf vom HDE zum Thema Arbeitsrecht: „Fesseln abstreifen für den Neustart!“ Wie war das gemeint?
Die Unternehmen brauchen jetzt ein Belastungsmoratorium. Mit Blick auf die aktuellen Auswirkungen der Corona-Krise auf den Einzelhandel sind neue Vorgaben und noch mehr Bürokratie das Letzte, was die Händler jetzt brauchen können. Umso unverständlicher ist die unnachgiebige Haltung des Bundesfinanzministers bei der Umsetzung des Kassengesetzes. Die Bundesländer hatten einen Aufschub bis ins kommende Jahr hinein gewährt, der Bundesfinanzminister bestand auf Umsetzung bis Ende September. Am Ende steht ein unglaubliches Durcheinander und die Rechtssicherheit für die Unternehmen bleibt auf der Strecke. Oder nehmen Sie den Rechtsanspruch auf Homeoffice. Die letzten Monate haben deutlich gemacht, dass wir da keine staatliche Regelung, keinen festgeschriebenen Anspruch auf Homeoffice brauchen. Mit einem generellen Anspruch zerstört Minister Heil das in der Krise Gewachsene und erschwert den Betrieben das Überleben in dieser schwierigen Phase mit neuen bürokratischen Vorgaben.

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll verlängert werden. Wie denken Sie darüber und wie wichtig ist das für den Handel?
Der Aufschub hilft natürlich, über einen gewissen Zeitraum mit der Hoffnung auf bessere Zeiten hinwegzukommen. Auf Dauer kann das Abwarten aber nicht die Lösung sein. Helfen können vielen Händlern in dieser unverschuldet entstandenen Notlage nur staatliche Nothilfen. Deshalb ist es so wichtig, dass die Bundesregierung die Nothilfen für die Einzelhändler öffnet und bei den Überbrückungshilfen die Beantragungskriterien absenkt.

Der Handelsverband fordert wegen der Corona-Pandemie eine Reform des gewerblichen Mietrechts. Was ist damit gemeint?
Hier geht es darum, dass Händler in der aktuellen Notlage mehr Rechtssicherheit für Mietreduzierungen brauchen. Denn wir haben festgestellt, dass leider bei Weitem nicht alle Vermieter ausreichend verhandlungsbereit sind, wenn Händler derzeit nicht die volle Miete bezahlen können. Deshalb macht sich der HDE für eine Klarstellung im Paragrafen 313 des BGB stark. Hier ist geregelt, in welchen Fällen eine Mietminderung rechtens sein kann. Da diese Regelung aber bisher sehr unbestimmt formuliert ist und noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema vorliegt, muss im BGB eine Präzisierung vorgenommen werden, die deutlich macht, dass auch Maßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie dem gewerblichen Mieter das Recht auf Mietminderung geben können.

Eine zentrale Rechtsfrage in der gesamten Lebensmittelwirtschaft ist aktuell das Thema Lieferfähigkeit und etwaige Vertragsstrafen. Wie trifft das auf den Handel zu?
Der Handel ist auch weiterhin bemüht, die Versorgung mit Lebensmitteln in dieser Pandemie sicherzustellen und dies in Kooperation mit seinen vielen Lieferanten. Wir sind dazu auch in intensiven Gesprächen mit den Ministerien, wie zum Beispiel Bundesminister Scheuer, um die Logistikketten aufrechtzuerhalten. Insofern kann ich eine Diskussion um Vertragsstrafen nicht nachvollziehen.

In welchen Rechtsgebieten sehen Sie für den Handel aktuell noch Nachholbedarf?
Es geht jetzt eher darum, sich gesetzgeberisch zurückzuhalten – und eben nicht immer neue Vorgaben zu erlassen. In dieser Krise muss die Politik zeigen, dass sie Vertrauen in Unternehmertum und in unsere soziale Marktwirtschaft hat.