UTP-Richtlinie Im „ewigen Organ“

Die Umsetzung der UTP-Richtlinie in deutsches Recht muss bis Mai 2021 erfolgt sein. Der Gesetzesentwurf dazu hat im November das Kabinett passiert und kommt nun in den Bundesrat.

Freitag, 11. Dezember 2020 - Management
Christina Steinhausen
Artikelbild Im „ewigen Organ“
Bildquelle: Bundesrat

Ende Dezember wird der Gesetzesentwurf zur Zweiten Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes (so lautet nun der Titel des Gesetzesentwurfs aus dem Ministerium von Julia Klöckner, CDU) von der Bundesregierung an den Bundesrat übermittelt, genau sechs Wochen vor der nächsten Sitzung des Plenums.

Die 69 Mitglieder des Bundesrates stimmen also am 12. Februar 2021 über den Gesetzesentwurf ab. Zuvor können sich – nach der Zustellung Ende Dezember – die Ausschüsse des Bundesrates, die sich für das Thema interessieren, mit dem Gesetzesentwurf befassen, erläutert Camilla Linke, Leiterin des Bundesrats-Pressereferats. Naheliegend wäre der Agrarausschuss, dessen Vorsitzender der FDP-Politiker Dr. Volker Wissing (Minister für Wirtschaft, Landwirtschaft, Weinbau und Verkehr in Rheinland-Pfalz) ist. Infrage kommen aber zum Beispiel auch die Ausschüsse für Wirtschaft, Umwelt und Europa. Schließlich handelt es sich ja beim Gesetzesentwurf um die Umsetzung einer EU-Richtlinie.

Jeder Ausschuss erarbeitet für sich eine Stellungnahme, die er ans Plenum richtet. Die Stellungnahmen – falls sich mehrere Ausschüsse mit der UTP-Richtlinie befassen – können unterschiedlich, ja sogar gegensätzlich, ausfallen. Die Stellungnahmen der Ausschüsse werden in einer Drucksache gebündelt und der Tagesordnung hinzugefügt, die am Dienstag, 2. Februar, auf der Homepage des Bundesrates veröffentlicht wird. Entschieden wird im Plenum am 12. Februar. Da der Bundesrat nicht gewählt wird, sondern sich aus den Regierungen der 16 Bundesländer zusammensetzt, kennt er auch keine Wahlperioden. Er hat Ewigkeitscharakter und wird deshalb auch das „ewige Organ“ genannt.

Es wird zeitlich eng
Nach der Entscheidung des Bundesrates sind die Bundestagsabgeordneten an der Reihe. Drei Lesungen werden bei einem solchen Gesetzesvorhaben üblicherweise angesetzt. Dass der Gesetzesentwurf glatt durchgewunken wird, halten Beobachter für unwahrscheinlich. 2021 ist ein Wahljahr mit mehreren Landtagswahlen im Frühjahr (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz) und einer Bundestagswahl im Herbst. Vieles hängt an den Sozialdemokraten, die ja aktuell in der Großen Koalition mit der CDU/CSU regieren. Wollen sie die Gelegenheit nutzen, Akzente zu setzen und sich zu profilieren?

Letzte Chance für Lobbyisten
Sowohl einzelne Bundestagsabgeordnete als auch die Fraktionen sind nun im Fokus der Lobbyisten, die für ihre Positionen werben. In zwei Punkten ist der Gesetzesentwurf aus dem Klöckner-Ministerium strenger als die EU-Richtlinie, die die CDU-Politikerin zunächst 1:1 umsetzen wollte: So soll die Rückgabe unverkaufter Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse vom Käufer an den Lieferanten ohne Zahlung des Kaufpreises untersagt werden, genauso wie das Abwälzen der Lagerkosten des Käufers auf den Lieferanten.

Die Kritiker
Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, der Bauern- und Raiffeisenverband fordern, dass die bestehende Umsatzgrenze von jährlich 350 Millionen Euro aufgehoben wird und alle Nahrungsmittelhersteller vom Schutzbereich des Gesetzes erfasst werden. Der Handelsverband HDE spricht hingegen von einem wettbewerbsökonomischen Irrweg und Eingriffen in die Vertragsgestaltungsfreiheit.