Inhaltstoffe von Lebensmitteln Neue Kennzeichnung

Die viel diskutierte Ampel ist vom Tisch. Die EU hat kürzlich eine neue Nährwertkennzeichnung für Lebensmittel beschlossen. Ein Überblick.

Donnerstag, 27. Januar 2011 - Management
Heidrun Mittler
Artikelbild Neue Kennzeichnung
Bildquelle: Ku00e4mper

Die Lebensmittelwirtschaft ist zufrieden, Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner freut sich: Ab 2014 gibt es europaweit einheitliche Vorgaben, wie Inhaltsstoffe von Lebensmitteln gekennzeichnet werden müssen. Sie gelten für verpackte Ware, mit starken Einschränkungen für lose Ware und überdies für so genannte Lebensmittelimitate wie Käse- oder Schinken.

Hier die wichtigsten Änderungen:

  • Nährstoffgehalt: Auf jeder Lebensmittelverpackung muss der Hersteller in einer Tabelle auflisten, wie viel Zucker, Fett, Salz, Eiweiß und Kohlenhydrate das Produkt enthält. Außerdem muss er den Kaloriengehalt nennen. Alle Angaben beziehen sich auf 100 g beziehungsweise 100 ml des Produkts. Weitergehende Kennzeichnungen sind national erlaubt, so wie die in Großbritannien verbreitete Ampel, die mit Farben über den Zucker- und Fettgehalt informiert.
  • Imitate: Analog-Käse oder Schinken-Imitate müssen deutlich gekennzeichnet werden.
  • Allergene: Auch bei unverpackter Ware wie Eiern, Fisch, Erdnüssen oder glutenhaltigen Produkten (Brot) müssen allergieauslösende Stoffe (Allergene) ausgewiesen werden. Dafür ist ein Hinweis im Geschäft nötig.
  • Koffein: Koffeinhaltige Lebensmittel und Getränke wie Energy-Drinks müssen einen Warnhinweis für Schwangere und Kinder tragen.
  • Nano-Partikel: Lebensmittel, die technologisch hergestellte Nano-Teilchen enthalten, müssen gekennzeichnet werden.
  • Schriftgröße: Für das Etikett wird eine Mindestschriftgröße vorgeschrieben. Der kleine Buchstabe x muss dabei 1,2 mm groß sein.
  • Herkunft: Nicht endgültig geklärt ist die Frage nach der Herkunftsbezeichnung. Nach aktuellem Stand soll für Fleisch eine verpflichtende Angabe des Herkunftslandes eingeführt werden – allerdings bezogen auf den Ort der Verpackung und nicht auf den Ort, an dem das Tier aufgezogen wurde.

Das stößt auf Kritik, beispielsweise bei Bundesministerin Aigner: „Verbraucher interessieren sich weniger dafür, wo ein Stück Fleisch verpackt wurde, sondern wollen wissen, wo das Tier gelebt hat." Die Kennzeichnungsvorschriften für Fleisch blieben hinter den Erwartungen zurück und verursachten einen hohen bürokratischen Aufwand. Außerdem setzt sich die Ministerin nach eigenen Angaben für eine „klare und transparente Kennzeichnung regionaler Produkte" ein, die auf objektiven Kriterien basiert. Ein entsprechendes Konzept werde derzeit erarbeitet.

Auch der BLL (Bund für Lebensmittelrecht und -kunde) bewertet die Vorschläge der EU-Runde zur Herkunftskennzeichnung kritisch. Man will insbesondere verhindern, dass die Kennzeichnung auf Lebensmitteln und deren Zutaten generell ausgedehnt wird. Das sei nicht praktikabel, argumentiert der BLL.

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SCHRITT nach vorn: Informationen auf Verpackungen sollen europaweit ausführlicher, leichter verständlich und besser lesbar werden.

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