Vorausgegangen waren insgesamt fünf Trilog-Runden.
Die Richtlinie enthält u. a. folgenden Neuregelungen:
- Neu eingeführt werden Warnhinweise auf Zigarettenpackungen und Tabak zum Selbstdrehen, die künftig aus einer Kombination von Bild und Text bestehen, die 65 Prozent der Packungsfläche umfassen.
- Außerdem werden europaweit einheitliche Regelungen zu Zusatzstoffen getroffen. Verboten werden charakteristische Aromen wie etwa Menthol. Auch andere Zusatzstoffe sollen verboten werden, die die Attraktivität, die Sucht erzeugende oder toxische Wirkung erhöhen. Verboten werden Werbeaktivitäten etwa in Form von Gutscheinen oder Gratisverteilungen.
- Erstmals werden auch so genannte E-Zigaretten von der Richtlinie erfasst. Dies schafft mehr Rechtssicherheit für die Betroffenen, da diese Produkte künftig einheitlich in der gesamten EU geregelt sind. In E-Zigaretten dürfen keine verbotenen Zusatzstoffe (z.B. Vitamine, Koffein oder Stoffe, die die Inhalation oder Nikotinaufnahme erleichtern) enthalten sein. Zudem müssen E-Zigaretten mit einer Kindersicherung versehen sein. Bis zuletzt war die Ausgestaltung der Regelungen zur E-Zigarette umstritten.
- Weitere Eckpunkte sind wissenschaftlich noch herauszuarbeiten: Unter anderem soll die EU-Kommission die Machbarkeit, den Nutzen und die möglichen Folgen der Einführung einer Positivliste für Zusatzstoffe überprüfen. Zudem muss die Wirtschaft für die wichtigsten Zusatzstoffe innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie umfassende Studien vorlegen.