Bereits ab 1. Januar 2021 wird Kinowerbung verboten, wenn ein Film für unter 18-Jährige freigegeben ist. Schluss sein soll dann auch mit dem Verteilen von Gratis-Proben außerhalb von Fachgeschäften etwa bei Musikfestivals und von Tabakprodukten als Gewinne bei Preisausschreiben.
Der Bundestag hatte die Pläne der großen Koalition im Juli beschlossen, der Bundesrat musste nun noch zustimmen. In der vorigen Wahlperiode war ein Anlauf für Werbeverbote an Widerstand der Union gescheitert. Verboten ist Tabakwerbung etwa schon in Radio und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften.