Die obersten Zivilrichter bestätigten damit ein Urteil des Oberlandesgerichts München. In dem Fall hatte die Wettbewerbszentrale einen Backwaren-Hersteller mit Filialen in München verklagt, weil Kunden Brötchen dort vor- und nachmittags kaufen konnten. In Bayern dürfen Bäckereien an Sonntagen nur drei Stunden öffnen. Daran muss sich die Kette laut BGH aber nicht halten, weil es in den Läden auch Tische und Stühle gibt. Das Gaststättenrecht ist in dem Punkt in allen Bundesländern ähnlich, daher gilt das Urteil bundesweit.
Öffnungszeiten Bäckereien bekommen mehr Freiraum
Bäckereien dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch außerhalb der vorgeschriebenen Öffnungszeiten Brot und Backwaren verkaufen – allerdings nur in Filialen, in denen der Thekenverkauf mit einem Café kombiniert ist. Solche Bäckereicafés zählten als Gaststätten, entschieden die Richter in Karlsruhe. Als „zubereitete Speisen“ dürften Brot und Brötchen deshalb von früh bis spät abgegeben werden. (Az. I ZR 44/19)
Produkt des Jahres 2024
Top-Themen
Nachhaltigkeit
LP.economy - Internationale Nachrichten
-
Europa
Bessere Arbeitsbedingungen für Lieferdienste
Das EU-Parlament hat für bessere Rechte von Millionen Arbeitnehmern auf Online-Plattformen gestimmt.
-
Deutschland/Thailand
Valensina kauft Anteile zurück
Die Geschäftsführung des Fruchtsaftherstellers Valensina hat zum 1. April alle Anteile der
Gruppe übernommen. -
Großbritannien
Supermärkte müssen Rede und Antwort stehen
Am 30. April werden Supermärkte wie Tesco, Sainsbury’s, Asda, Waitrose und Lidl im britischen Parlament zur Fairness in ihrer Lieferkette befragt.