EuRH Bio-Lebensmittel besser kontrollieren

Die Kontroll- und Sicherungssysteme für Bio- Lebensmittel aus Drittstaaten sind löchrig wie Schweizer Käse. Bei einem Drittel der von außerhalb der EU nach Europa eingeführten biologischen Produkte gibt es Probleme mit der Rückverfolgbarkeit und Überwachung der Kontrollzertifikate in Drittstaaten. Dies geht aus dem am Donnerstag in Brüssel vorgestellten Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes (EuRH) über das „Kontrollsystem für ökologische/biologische Erzeugnisse“ hervor.

Donnerstag, 14. März 2019 - Sortiment-Nachrichten
Tobias Dünnebacke
Artikelbild Bio-Lebensmittel besser kontrollieren
Bildquelle: Hoppen

Die EU-Kommission will mit einer Neufassung der EU-Öko-Lebensmittelgesetzgebung sicherstellen, dass spätestens ab 2021 die aus Drittstaaten stammenden ökologisch/biologisch erzeugten Lebensmittel umfänglich den europäischen Standards entsprechen. Die Luxemburger Rechnungshofprüfer zeigen in ihrem 45-seitigen Bericht die Schwachstellen der aktuellen Öko-Lebensmittelkontrolle auf. In Drittstaaten mangelt es an EU-zertifizierten Prüfstellen. Eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von der Palmöl- oder Ananas-Plantage.

Die ökologisch-biologischen Lebensmittel haben in der EU in den vergangenen Jahren enorm zugelegt sowohl bei den Flächen als auch in der Produktion. Die für diesen Landbau genutzte landwirtschaftliche Fläche in der EU stieg von insgesamt 9,1 Millionen Hektar im Jahr 2010 auf 12 Millionen Hektar im Jahr 2016 und nahm damit um 33 Prozent zu. Im Jahr 2016 betrug der Anteil der für die biologische Produktion genutzten landwirtschaftlichen Fläche 6,7 Prozent. Im selben Zeitraum stiegen die mit biologischen Erzeugnissen erzielten Einzelhandelsumsätze von 18,1 Milliarden Euro auf 30,7 Milliarden Euro. Ein beachtlicher Umsatzanstieg von rund 70 Prozent.

Der Nachweis für die Erfüllung der biologisch-organischen EU-Standards ist schwer zu erbringen. Es gibt keine wissenschaftliche Methode, mit der sich feststellen lässt, ob ein Erzeugnis ökologisch/biologisch ist oder nicht. Ob das Vertrauen der Verbraucher in als „ökologisch-biologisch“ gekennzeichnete Erzeugnisse gerechtfertigt ist, hänge davon ab, inwieweit es gelingt, mit dem Kontroll- und Zertifizierungssystem die Wahrscheinlichkeit von Schummeleien und Tricksereien beim Erzeuger zu verringern, heißt es im EuRH-Bericht. „Die Herausforderung besteht darin, dass Unternehmer in der Lebensmittelkette vom Anbau bis zum Verkauf im Supermarktregal die einschlägigen EU-Standards auch tatsächlich befolgen“, erläuterte EuRH- Berichtsautor Michael Bain vor der Presse.

Der Europäische Rechnungshof führte eigene Rückverfolgbarkeitstest durch, indem er Erzeugnisse anhand schriftlicher Unterlagen vom Einzelhändler zum Erzeuger zurückverfolgte. So kontrollierten die Luxemburger Prüfer insgesamt 105 Produkte von der Ananas über Bananen bis zu Hähnchenschenkeln, Avocados und Hartweizenpasta aus EU-Produktion sowie aus Drittstaaten.

Gegenüber der früheren Prüfung aus dem Jahre 2012 ist eine Verbesserung festzustellen, insbesondere in der EU, lautet das Ergebnis des Sonderberichtes. Allerdings konnten auch in der EU nicht alle Erzeugnisse zum landwirtschaftlichen Erzeuger zurückverfolgt werden. Ein großes Problem stellt des Weiteren die laxe Handhabung der nationalen Kontrollbehörden und Prüflabors (privat oder staatlich) dar.

So stellte der EuRH beispielsweise fest, dass die Kontrollstellen in Tschechien im Jahr 2016 durchschnittlich 33 Tage und im Jahr 2017 durchschnittlich 55 Tage benötigten, um der zuständigen Behörde eine Regelverletzung zu melden, durch die der ökologische-biologische Status eines Erzeugnisses beeinträchtigt wurde.

Die meisten biologischen Lebensmittel aus Drittstaaten werden aus China (11,2 Prozent), Ecuador (10,1 Prozent), der Dominikanischen Republik (8,9 Prozent) und der Ukraine (8,7 Prozent) in die EU eingeführt.

Von LP-EU-Korrespondent Thomas A. Friedrich

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