Hintergrund: Der Verband hatte sich Mitte Dezember mit der Axel-Springer AG auf einen „Pilotabschluss" geeinigt, den der Verband auch den anderen Verlagen anbietet. Laut Mediendienst kress.de sieht dieser u.a. eine Bonuszahlung für Zeitschriften vor, deren Umsatz zwischen 2012 und 2017 gegenüber 2010 nicht um mehr als 4 Prozent sinkt. Bauer hingegen fordert u.a. eine Absenkung der Grosso-Handelsspannen um 3 Prozentpunkte. Der Presse-Grosso hat diese Forderung abgelehnt und wehrt sich gegen den Versuch des Verlags, mit einzelnen Grosso-Unternehmen separat zu verhandeln. Daraufhin kündigte Bauer eine Abmahnung an.
Der Verband erklärt, für eine Abmahnung bestünde „kein Anlass". „Pressevielfalt und Überallerhältlichkeit an der Ladentheke setzen voraus, dass alle Verlage und Titel den freien Zutritt zum Markt und zu einheitlichen Leistungen und Konditionen erhalten", heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverband Presse-Grosso. „Verlage als Preisbinder und teils als Marktbeherrscher dürfen von den Vertriebspartnern keine Besserstellung verlangen. Die Presse-Grossisten ihrerseits sind als Vollsortimenter mit Gebietsbindung zur Gleichbehandlung verpflichtet. Diese korrespondierenden Gleichbehandlungspflichten können nur durch eine einheitliche Konditionen-Systematik sowie einen einheitlichen Leistungsrahmen gewährleistet werden."
Presse-Grosso / Bauer Keine Schlichtung in Sicht
Der Streit zwischen dem Bundesverband Presse-Grosso und der Bauer Media Group geht in die nächste Runde. Die Bauer Vertriebs KG hatte vergangene Woche eine Klage sowie Abmahnung angekündigt und verlangt, dass der Verband nicht länger mit ihr über einheitliche Konditionen verhandelt und einzelne Presse-Grossisten nicht mehr aufgefordert werden sollen, individuelle Vereinbarungen mit der Bauer Vertriebs KG zu schließen. Die Grossisten werten das Vorgehen als Versuch, zur Erlangung einseitiger Vorteile, um das neutrale Presse-Vertriebssystem „ernsthaft zu gefährden".
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