Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg verbietet einem Start-up, seine nahezu alkoholfreien Getränke mit Bezeichnungen wie Whiskey, Gin oder Rum zu bewerben. Auch der Name „American Malt" für ein Whiskey-Alternativprodukt ist demnach unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.