Drogeriemarktkette dm kämpft vor Gericht um seine Online-Apotheke

Das Landgericht Karlsruhe prüft, ob dm seine Versandapotheke dm-med weiter betreiben darf. Die Wettbewerbszentrale fordert einen Verkaufsstopp für apothekenpflichtige Medikamente. Ein Urteil soll am 9. Dezember fallen.

Mittwoch, 23. September 2026, 13:27 Uhr
Manuel Glasfort (mit dpa)
In Tschechien hat dm seine Versandapotheke gegründet, die den deutschen Markt bedient. Bildquelle: dm

Die Drogeriemarktkette dm muss vor dem Landgericht Karlsruhe um ihre Online-Apotheke kämpfen. Das Gericht prüft, ob das Unternehmen seine Versandapotheke dm-med weiter betreiben darf. „Es geht um ein ganzes Geschäftsmodell“, sagte der Vorsitzende Richter Steffen Wesche. Ein Urteil will das Gericht am 9. Dezember sprechen.

Im Kern steht die Frage, ob der Internetauftritt von dm und der vor nicht mal einem Jahr gegründeten Versandapotheke dm-med ausreichend getrennt sind. „Ist das eine Ecke in der Drogerie oder eine Apotheke, die mit einer Drogerie kooperiert“, fragte Richter Wesche den Angaben zufolge. Das Unternehmen hatte kurz vor Weihnachten 2025 begonnen, nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtige Medikamente online zu verkaufen. Dafür gründete es eine Tochtergesellschaft in Tschechien. Der Online-Shop dm-med ist über die dm-Homepage erreichbar und wird dort als Partner bezeichnet.

Die Wettbewerbszentrale fordert von dm, es zu unterlassen, apothekenpflichtige Arzneimittel gegenüber Endverbrauchern zum Kauf anzubieten, zu verkaufen oder in den Verkehr zu bringen. Der Verein, der unter anderem Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vertritt, bezieht sich in dem wettbewerbsrechtlichen Streit auf das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung. 

Wettbewerbszentrale warnt vor Gesundheitsschäden

Ein Anwalt der Wettbewerbszentrale argumentierte vor Gericht: „Arzneimittel sind eine besondere Ware.“ Nehme man nicht benötigte Präparate oder dosiere falsch, drohten Gesundheitsschäden. Zudem bräuchten Verbraucher eine Auswahl. Auch Richter Wesche betonte den Angaben zufolge, dass Kunden über die dm-Homepage nur auf diese eine Online-Apotheke dm-med geleitet würden.

Die dm-Anwälte betonten hingegen, dass die Gesundheit dadurch nicht stärker gefährdet werde als bei einer größeren Auswahl. Zudem sei der Versandhandel bei Apotheken seit rund 20 Jahren erlaubt, ohne dass dies Probleme zur Folge gehabt hätte. Darüber hinaus brauche man mehrere Klicks, um auf die Unterseite von dm-med zu kommen, es gebe etwa separate Warenkörbe und Rechnungen. Die Menschen nutzten das Internet heute so kundig, um das zu verstehen, sagte einer der Anwälte laut der Mitteilung. „Wir reden über das Jahr 2026.“

Das Verfahren dürfte durch die Instanzen bis zum Bundesgerichtshof gehen, heißt es in der Mitteilung.

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