Das Oberlandesgericht Stuttgart hat dem Schokoladenhersteller Ritter Sport im Markenrechtsstreit um einen quadratischen Haferriegel aus Mannheim Recht gegeben. Die beklagte Firma Wacker aus Mannheim kündigte an, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
Das Gericht gab der Klage von Ritter Sport auf Unterlassung und Schadenersatz gegen den Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ statt, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete. Der Vorsitzende Richter Christoph Stefani begründete das Urteil damit, dass die Verpackungen „überdurchschnittlich“ ähnlich und die Waren zumindest „durchschnittlich“ ähnlich seien. Es bestehe Verwechslungsgefahr, eine Markenverletzung liege vor.
Die Geschäftsführer Melanie und Matteo Wacker wollen das Urteil nicht hinnehmen. „Hier geht es nicht mal um Kämpfen, sondern hier geht es einfach um Gerechtigkeit“, zitierte die Nachrichtenagentur Melanie Wacker. Das Oberlandesgericht ließ zwar keine Revision zu, doch die Mannheimer können eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einreichen.
Ritter Sport ließ quadratische Blanko-Verpackung schützen
Ritter Sport hatte 2025 gegen Wacker geklagt, weil der Schokoladenhersteller sein Markenrecht durch die quadratische Verpackung des Haferriegels verletzt sah. Beim Deutschen Patent- und Markenamt hat Ritter Sport eine Art Blanko-Verpackung registriert – neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite. Der Konzern argumentierte zudem, dass Schokolade und Müsliriegel ähnliche Waren seien, die von derselben Zielgruppe zum selben Anlass verzehrt würden. In erster Instanz hatte das Landgericht Stuttgart im Januar noch keine Markenverletzung gesehen. Ritter Sport legte daraufhin Berufung ein.
Wacker hat den quadratischen Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack inzwischen aus dem Online-Verkauf genommen, um möglichen höheren Schadenersatzforderungen vorzubeugen. Gründer Matteo Wacker ersetzte das Produkt den Angaben zufolge vorübergehend durch einen klassischen länglichen Riegel – unter dem Namen „Monnemer Klageriegel“. Ritter Sport äußerte sich zunächst nicht zu dem Urteil.