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Rewes Pendant erschien im August dieses Jahres. Die Kölner setzen darin bisher vor allem auf die Darstellung der Angebote und Filialsuche. Dies bemängelt der selbstständige Rewe-Kaufmann Karsten Nüsken. „Generell ist die Idee einer solchen Funktion gut, doch der Nutzen der Rewe-App ist einfach zu gering. Bald schon werden wir auch eine eigene App vorstellen“, sagt Nüsken. So soll diese einen Wein-Berater anbieten, mit dem der Kunde durch einfaches Einscannen des Strichcodes auf der Flasche weitere Informationen über Anbaugebiete oder Trinkempfehlungen erhält. Nüsken: „Der Kunde muss einen wahren Mehrwert davon haben.“ Couponing-Aktionen (siehe Kasten) müssten einfach und nachvollziehbar gestaltet sein. Grundsätzlich sieht der Kaufmann die Denkweise, die nur auf Rabatte und Preissenkungen abziele, als „langweilig und Werte vernichtend“ an.
Auch Real bietet seit Januar 2010 eine kostenlose App an. „Wir haben uns in erster Linie für die mobile Technologie entschieden, um neue Zielgruppen anzusprechen. Darüber hinaus führten auch Untersuchungsergebnisse zu dieser Entscheidung. Die besagen, dass der Trend immer stärker zu mobilen Browsern geht und in Zukunft der Online-Browser fast vollständig abgelöst wird“, begründet die SB-Warenhauskette den Schritt.
Die App sei bisher 85.000 Mal heruntergeladen worden. Die üblichen Funktionen wie eine Filialsuche und Angebote werden ergänzt durch Kochvideos mit Rezepten sowie einer Einkaufsliste. Man arbeite bereits an einer Version für Handys mit Android-Betriebssystem. Auch die Discounter Aldi Deutschland und Lidl Europe bieten jeweils eine App an. Die sind jedoch nur gegen eine Gebühr von 0,79 Euro erhältlich. Und das obwohl sie dem Verbraucher nichts bieten, was die Konkurrenz nicht auch hat: Filialsuche und Angebotskatalog. Obwohl nun alle großen Player im LEH im Mobile Marketing aufgestellt sind und im Allgemeinen ein Run auf mobile Lösungen festzustellen ist, sollte man nie die Risiken außer Acht lassen. Denn sehr schnell kann man beim Datenschutz in Teufels Küche kommen. So sehen die gesetzlichen Richtlinien vor, dass bei einer Erhebung von personenbezogenen Daten immer eine Einwilligung eingeholt werden muss. „Hier beginnen die Schwierigkeiten.
