Politik Die Unternehmen brauchen Liquidität

Der Wirtschaftsrat der CDU unterstützt den stationären Konsumgüter-Einzelhandel, um die Folgen von Corona zu minimieren und der mittelständisch geprägten Branche zu helfen. Generalsekretär Wolfgang Steiger nimmt im Interview mit der LP Stellung.

Mittwoch, 08. Juli 2020 - Management
Andrea Kurtz
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Bildquelle: Wirtschaftsrat der CDU

Was braucht die Branche in Ihren Augen jetzt ganz besonders?
Wolfgang Steiger: Der Konsumgüter-Einzelhandel gehört zu den zweifelsohne besonders hart von den Corona-Einschränkungen betroffenen Wirtschaftszweigen. Auch wenn die kurzfristig aufgelegten staatlichen Unterstützungsprogramme erste Hilfestellungen leisten, ist die Lage für den stationären Einzelhandel bedrohlich. Erste Hochrechnungen schätzen den Umsatzverlust allein während der ersten vier Wochen des Shutdowns im Nicht-Lebensmittel-Bereich auf rund 30 Milliarden Euro.

Auch nach den Lockerungen sehen Sie keine Entspannung?
Die ersten Erkenntnisse signalisieren, dass das Kundenverhalten zurückhaltend ist. Dies liegt sicherlich auch zum Teil an den Hygienemaßnahmen, die weniger Menschen in die Einkaufsstraßen ziehen. Hinzu kommen die Sorge um den Arbeitsplatz und der bislang noch fehlende Impfschutz. Konsumenten sind verunsichert, haben ihren Bedarf über digitale Kanäle bereits gedeckt oder sind selbst von der Krise betroffen.

Mit der Senkung der Mehrwertsteuersätze ist es also nicht getan?
Viele Einzelhändler haben zurecht befürchtet, dass die kurzzeitige Senkung der Mehrwertsteuer vor allem einen großen Mehraufwand und Extrakosten beim Umetikettieren von teils Zehntausenden Waren und Umstellen der Kassensysteme bedeuten. Der Wirtschaftsrat hat sich deshalb massiv dafür eingesetzt, diese so unbürokratisch wie möglich umzusetzen.

Was ist denn jetzt zu tun in Sachen Umsetzung der Mehrwertsteuer?
Damit sich die Maßnahme überhaupt auszahlt, plädiere ich zudem dafür, die Mehrwertsteuersenkung zu verlängern, und zwar bis drei Monate nach Zulassung eines Corona-Impfstoffs. Dies würde helfen, die allgemeine Verunsicherung der Konsumenten zu verringern und gerade im Konsumgüterhandel einen abrupten Einbruch der Umsatzzahlen zu Beginn nächsten Jahres bei Wiederanziehen der Mehrwertsteuer zu verhindern.

Für problematisch halten Sie auch den Vorsteuerabzug ...
... Ja, denn steuerrechtlich hat der Händler Anspruch auf die gesetzmäßige Mehrwertsteuer – ab 1. Juli also 16 Prozent beziehungsweise fünf Prozent. Wenn Lieferanten ihre Rechnungen nicht rechtzeitig umstellen, drohen die Händler auf Vorsteuerbeträgen sitzen zu bleiben, die sie sonst vom Finanzamt erstattet bekämen. Viele Unternehmen betrachten diese Liquiditätsbelastung mit großer Sorge und die Rechnungsstreitigkeiten mit Lieferanten wären zusätzlich zu bearbeiten. Das könnte in dieser Krise gerade die Händler überfordern. Leider ist der Bundesfinanzminister derzeit nicht zu Übergangsregeln bereit, um dieses Problem zu lösen.

Was könnte den Handel entlasten?
Wir haben vorgeschlagen, es den Unternehmen zu gestatten, die Mehrwertsteuersenkung pauschal erst beim Zahlvorgang zu berücksichtigen. Aushänge könnten im Geschäft darauf hinweisen. Das würde aufwendiges Umetikettieren aller Waren ersparen und es garantiert den Unternehmen Rechtsschutz vor Klagen wegen falscher Preisauszeichnungen. Zwischenzeitlich hat der Bundeswirtschaftsminister die Preisbehörden angewiesen, Ausnahmen bei den rechtlichen Vorschriften der Preisauszeichnung zuzulassen.

Wo sehen Sie Handlungsbedarf über diese Maßnahmen hinaus?
Die Krise muss zuerst liquiditätsmäßig bewältigt werden. Dann müssen strukturelle wie innovationsstiftende Maßnahmen getroffen werden, damit sich die Branchenunternehmen in der verändernden Handelslandschaft nach Corona strategisch wie operativ bestmöglich positionieren können. Denn unser aller Interesse und Ziel muss sein, eine Verödung von Innenstädten und ein Aussterben vitaler und vielfältiger Unternehmens- sowie insbesondere familiengeprägten Unternehmerstrukturen in Ballungszentren wie im ländlichen Raum zu verhindern.

Was stellen Sie sich konkret vor?
Zuallererst müssen wir die Liquidität und die Rentabilität sichern. Insbesondere bei der Fördermittel- und auch Kreditvergabe sind von Politik und KfW dringend kurzfristige Nachschärfungen vorzunehmen. Zudem wird der stationäre Einzelhandel weitere Unterstützung benötigen, etwa eine Aufhebung der Untergrenze des KfW-Schnellkreditprogramms. Auf der anderen Seite sind die Rahmenbedingungen für KfW-Kredite insbesondere für größere mittelständische Unternehmen zu 100 Prozent Haftungsfreistellungen auf 800.000 Euro begrenzt. Hier müssen die Zugangsvoraussetzungen für große Mittelständler weiter erleichtert werden. Darüber hinaus sollte es eine steuerfreie „Corona-Rücklage“ geben, wodurch Steuernachzahlungen für 2019 hinausgezögert werden.

Welche Themen sehen Sie noch?
Nun, da wäre vor allem das Dauerthema Bürokratieabbau. Um die Unternehmen des Einzelhandels in ihrer aktuell schwierigen Lage von staatlich verordneten neuen Bürokratiepflichten und den damit verbundenen Investitionen zu entlasten, sollte die Umsetzung der TSE-Kassenpflicht auf den 1. Januar 2022 verschoben werden.

Nach der akuten Krisenbewältigung: Was muss in Zukunft geschehen?
Wir brauchen Konzepte zur Wiederbelebung des stationären Einzelhandels. Zu diskutieren sind insbesondere Lockerungen des Ladenschlussgesetzes, beispielsweise verlängerte Öffnungszeiten im Herbst und Winter, mehr verkaufsoffene Sonntage. Damit der stationäre Einzelhandel handlungsfähig bleibt, muss er sich der Konkurrenz des Onlinehandels stellen können.