Neue Bezeichnungs-Regeln für Etiketten Weinrecht - Definitionen

Die europäische Kommission will den EU-Weinmarkt weiter harmonisieren. Die Reform ist in vollem Gange und der Laie kann dabei schnell den Überblick verlieren. Die wichtigsten Änderungen gibt es beim Bezeichnungsrecht.

Donnerstag, 04. November 2010 - Warenkunden
Tobias Dünnebacke
Definitionen

Nach einer Veröffentlichung des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ist unter einer geschützten Ursprungsbezeichnung der Name einer Gegend, eines Gebietes oder in Ausnahmefällen eines Landes zur Bezeichnung eines Weines zu verstehen. Der Wein verdankt seine Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich den geografischen Verhältnissen und den natürlichen und menschlichen Einflüssen. Die Trauben müssen von der Art Vitis Vinifera sein und zu 100 Prozent aus dem bezeichneten Gebiet stammen. Beispiele für geschützte Ursprungsbezeichnungen sind Baden, Württemberg oder Rheingau. Diese Angaben können auch erweitert werden durch kleinere geografische Einheiten.

Weine mit geschützter geografischer Angabe verdanken ihre Güte und Ansehen ausschließlich den geografischen Eigenschaften. Die Trauben müssen mindestens zu 85 Prozent aus dem Gebiet stammen. Die Rebsorten dürfen zur Gattung Vitis Vinifera oder einer Kreuzung zwischen dieser und anderer Sorten der Gattung Vitis gehören. Auch die Herkunft dieser Weine kann durch die Angabe weiterer geografischer Einheiten erweitert werden. Hierzu zählen beispielsweise Einzellagen, Namen von Orten und Großlagen.

Die für Verbraucher wichtigste Änderung ist der Wegfall der Bezeichnung Tafelwein. Mit der Angabe von Sorte und Jahrgang kann hier Verwirrung entstehen, weshalb es wichtig ist, Kunden darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um eine neue Qualitätsstufe handelt, sondern lediglich das Bezeichnungsrecht geändert wurde. „Deutsche Weine" dürfen weder auf einen landwirtschaftlichen Betrieb (Weingut) noch auf eine besondere Abfüllung (Erzeugerabfüllung) hinweisen. Das bisher bekannte Prädikatssystem wurde in das EU-Recht integriert.

Deutsche Prädikate sind Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein. Neben einer Reihe von Bestimmungen bei der Herstellung unterscheiden sich diese Weine, wie bereits erwähnt, insbesondere durch den Zuckergehalt des Mostes. Der Anreiz für die Winzer, höhere Qualitäten zu produzieren, bleibt auch mit dem neuen Recht nach wie vor bestehen.

„E-Bacchus"

Das System der höchsten Qualitätsstufe hat sich in Deutschland etabliert und ist bei Weintrinkern weitgehend bekannt. Damit dies auch so bleiben kann, haben die Erzeuger die Möglichkeit, den Schutz von geografischen Angaben zu beantragen (die verschiedenen deutschen Prädikate bleiben geschützt). In dem nationalen Vorverfahren werden die Antragsunterlagen geprüft und gegebenenfalls die Einwendungen gegen die Eintragung geprüft. Anschließend wird der Antrag an die EU-Kommission weitergeleitet, die eine weitere Prüfung mit Anhörungsverfahren durchführt. Derzeit befinden sich 450 geschützte Ursprungsbezeichnungen (ergänzt durch kleinere regionale Einheiten) für französischen Wein in dem öffentlich zugänglichen Register „E-Bacchus". Für deutschen Wein gibt es derzeit 13 geschützte Ursprungsbezeichnungen. Kleinere geografische Einheiten wurden für Deutschland noch nicht in das Register eingetragen.

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