Neue Bezeichnungs-Regeln für Etiketten Weinrecht

Die europäische Kommission will den EU-Weinmarkt weiter harmonisieren. Die Reform ist in vollem Gange und der Laie kann dabei schnell den Überblick verlieren. Die wichtigsten Änderungen gibt es beim Bezeichnungsrecht.

Donnerstag, 04. November 2010 - Warenkunden
Tobias Dünnebacke

Bereits seit April 2008 ist die Reform des europäischen Weinmarkts in vollem Gange. Ziel der Kommission ist es, den Binnenmarkt weiter zu harmonisieren und gegenüber anderen nicht EU-Märkten zu stärken. Viele der komplizierten Regelungen sind in erster Linie für Winzer oder Winzergenossenschaften von Bedeutung. Allerdings wird auch das Weinbezeichnungsrecht reformiert und hier könnte es in Zukunft zu Verwirrungen beim Verbraucher kommen. Diese Warenkunde fasst die wichtigsten Änderungen zusammen, über die Einzelhändler Bescheid wissen sollten.

Das alte System

Das deutsche Weingesetz sieht ursprünglich vier verschiedene Kategorien für die Bezeichnung von Weinen vor. Dies sind der Prädikatswein, der Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA), der Landwein und der Tafelwein. Das deutsche System unterschied sich von dem anderer Länder in erster Linie dadurch, dass der Zuckergehalt des Mostes eine hohe Bedeutung bei der Einteilung in die Qualitätsstufen spielt. So musste ein Tafelwein (die unterste Qualitätsstufe) 44° Oechsle aufweisen. Ein  Prädikatswein durfte die Bezeichnung Trockenbeerenauslese erst ab 150 ° Oechsle tragen. Das deutsche Qualitäts- und Prädikatsweinsystem bleibt weitgehend bestehen. Dies war eine wichtige Voraussetzung für Deutschland, um der Reform zustimmen zu können. Dennoch orientiert sich das Gesetz mit seiner Reform mehr an der romanischen Philosophie, nämlich die Qualität von Weinen über die Herkunft und die erzeugte Menge zu definieren, also generell: je geringer der Ertrag, desto höher die zu erwartende Qualität.

Die Änderungen

Die wichtigste Änderung für den deutschen Markt betrifft den Tafelwein. Diese Bezeichnung verschwindet von den Etiketten und wird durch die Angabe „Deutscher Wein" ohne nähere Herkunftsangabe ersetzt. Bei diesen Weinen dürfen in Zukunft Jahrgang und Rebsorte genannt werden. Damit sollen diese Weine gegenüber Erzeugnissen aus Nicht-EU-Staaten (welche diese Angaben haben könnten) wettbewerbsfähiger gemacht werden. Die bisher in Deutschland geltenden vier Stufen werden in drei zusammengefasst: Weine ohne geografische Angabe (bisher Tafelwein), Weine mit geografischer Angabe (Landwein) und Weine mit Ursprungsbezeichnung (Qualitäts- und Prädikatswein).

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