Kennzeichnung von Lebensmitteln Blick aufs Etikett - Seite 2

Das Kleingedruckte ist Ihnen egal? Ihr persönliches Pech! Das Etikett offenbart wichtige Informationen. Wenn Sie zur Gruppe der Allergiker gehören, sogar überlebenswichtige. Die Warenverkaufskunde zeigt, wie man das Etikett liest.

Montag, 30. August 2010 - Warenkunden
Lebensmittel Praxis

Allergen-Quellen auf dem Etikett

Seit November 2005 müssen die 14 Lebensmittelgruppen, die zu den häufigsten Allergenen gehören, aufgelistet werden, auch wenn nur kleinste Mengen davon verwendet wurden. Das gilt auch für Verarbeitungsprodukte von diesen Lebensmitteln: statt „Emulgator Lecithin“ wird nun „Emulgator Sojalecithin“ gekennzeichnet, wenn Lecithin eingesetzt wird, das aus Soja stammt. Soja zählt zu den wichtigsten Allergenen. Diese müssen auch aufgeführt werden, wenn sie nur als Trägerstoff ins Produkt gelangen, also z.B. Milchzucker als Träger von Aromen.

Kennzeichnungspflichtig sind:

  • Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Dinkel etc.)
  • Krebstiere
  • Eier
  • Fisch
  • Erdnüsse
  • Soja
  • Milch (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Pistazien, Walnüsse...)
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesamsaaten
  • Schwefeldioxid und Sulfite (ab 10 mg/kg oder 10 mg/l)
  • Süßlupinen
  • Mollusken (z.B. Schnecken). 

Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nimmt weltweit zu, seit 2004 gibt es in Europa spezielle Vorschriften zur Kennzeichnung. Alle gentechnisch veränderten Lebensmittel, Futtermittel und alle Zutaten und Zusatzstoffe daraus sind kennzeichnungspflichtig, auch dann, wenn der gentechnisch veränderte Organismus im Lebensmittel nicht mehr nachweisbar ist. Eine ausschließlich deutsche Verordnung regelt zurzeit den Gebrauch der Angabe „ohne Gentechnik“.

{tab=Bildergalerie}

Klare Regeln: Fertigpackungen (verpackte Produkte) müssen EU-weit einheitlich gekennzeichnet sein.

Allergie? Die 14 wichtigsten Allergene (z.B. Nüsse) müssen in der Zutatenliste aufgeführt werden. Siegel: Die  Anforderungen für Bio-Produkte sind in einer speziellen EG-Verordnung festgelegt.

Obst und Gemüse: Hier gelten Vermarktungsnormen und Güteklassen (Unterschied zu anderen Produkten!)

{tab=Frage}

1. Nennen Sie drei Angaben, die auf Fertigpackungen gekennzeichnet sein müssen?
2. Spielt es eine Rolle, an welcher Position eine Zutat im Zutatenverzeichnis steht?
3. Müssen Allergie auslösende Stoffe gekennzeichnet werden?

{tab=Antwort}

1. Verkehrsbezeichnung, Zutatenverzeichnis, Mindesthaltbarkeitsdatum (oder Verbrauchsdatum).
2. Ja, die Zutaten sind in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts aufgelistet.
3. Derzeit müssen die 14 wichtigsten Allergene gekennzeichnet werden.

{tab=Impressum}

Die Warenverkaufskunde erscheint regelmäßig als Sonderteil im Magazin Lebensmittel Praxis
Wir danken dem Aid Infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e.V., Bonn, für den fachlichen Rat. Die Angaben basieren auf der Broschüre Nr. 1140/2008 (zu bestellen über www.aid.de). Fotohinweise: Mugrauer (S. 2-4), Belz (S. 2+3), creative collection (S. 1+2), iStockphoto



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