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Allergen-Quellen auf dem Etikett
Seit November 2005 müssen die 14 Lebensmittelgruppen, die zu den häufigsten Allergenen gehören, aufgelistet werden, auch wenn nur kleinste Mengen davon verwendet wurden. Das gilt auch für Verarbeitungsprodukte von diesen Lebensmitteln: statt „Emulgator Lecithin“ wird nun „Emulgator Sojalecithin“ gekennzeichnet, wenn Lecithin eingesetzt wird, das aus Soja stammt. Soja zählt zu den wichtigsten Allergenen. Diese müssen auch aufgeführt werden, wenn sie nur als Trägerstoff ins Produkt gelangen, also z.B. Milchzucker als Träger von Aromen.
Kennzeichnungspflichtig sind:
- Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Dinkel etc.)
- Krebstiere
- Eier
- Fisch
- Erdnüsse
- Soja
- Milch (einschließlich Laktose)
- Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Pistazien, Walnüsse...)
- Sellerie
- Senf
- Sesamsaaten
- Schwefeldioxid und Sulfite (ab 10 mg/kg oder 10 mg/l)
- Süßlupinen
- Mollusken (z.B. Schnecken).
Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nimmt weltweit zu, seit 2004 gibt es in Europa spezielle Vorschriften zur Kennzeichnung. Alle gentechnisch veränderten Lebensmittel, Futtermittel und alle Zutaten und Zusatzstoffe daraus sind kennzeichnungspflichtig, auch dann, wenn der gentechnisch veränderte Organismus im Lebensmittel nicht mehr nachweisbar ist. Eine ausschließlich deutsche Verordnung regelt zurzeit den Gebrauch der Angabe „ohne Gentechnik“.
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Klare Regeln: Fertigpackungen (verpackte Produkte) müssen EU-weit einheitlich gekennzeichnet sein.
Allergie? Die 14 wichtigsten Allergene (z.B. Nüsse) müssen in der Zutatenliste aufgeführt werden. Siegel: Die Anforderungen für Bio-Produkte sind in einer speziellen EG-Verordnung festgelegt.
Obst und Gemüse: Hier gelten Vermarktungsnormen und Güteklassen (Unterschied zu anderen Produkten!)