Kennzeichnung von Lebensmitteln Blick aufs Etikett

Das Kleingedruckte ist Ihnen egal? Ihr persönliches Pech! Das Etikett offenbart wichtige Informationen. Wenn Sie zur Gruppe der Allergiker gehören, sogar überlebenswichtige. Die Warenverkaufskunde zeigt, wie man das Etikett liest.

Montag, 30. August 2010 - Warenkunden
Lebensmittel Praxis

In der Europäischen Union ist das Lebensmittelrecht weitgehend vereinheitlicht. Es fußt auf drei Prinzipien, die den Verbraucher schützen sollen: Schutz vor Gesundheits-Gefahren; Schutz vor Täuschung und sachgerechte Information. Die Punkte 2 und 3 stellen sicher, dass der Verbraucher nicht über Inhalt, Beschaffenheit oder etwa Füllmenge getäuscht wird. Zutaten und Behandlungsverfahren sind eindeutig erkenn- bzw. ablesbar.
Die EG-Etikettierungsrichtlinie bildet in Europa die Basis für die Kennzeichnung von Lebensmitteln. In Deutschland sind diese Vorschriften in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung umgesetzt, abgekürzt LMKV. Dazu kommen weitere Normen in verschiedenen Rechtsvorschriften, wie etwa der „Kennzeichnungsverordnung gentechnisch veränderter Lebensmittel“. Für bestimmte Lebensmittel (z.B. Eier oder Konfitüre) existieren außerdem spezielle Vorschriften.

Klare Regeln bei Fertigpackungen

Der weit überwiegende Teil unserer Lebensmittel wird in Fertigpackungen angeboten, die vom Produzenten abgepackt werden. Auf allen verpackten Lebensmitteln müssen folgende Angaben stehen:

    • Verkehrsbezeichnung
      (der Name des Lebensmittels)
    • Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge nach Gewicht.
    • Allergene Zutaten
    • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
    • Füllmenge
    • Name oder Firma und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder eines in der EU niedergelassenen Verkäufers
    • Los-/Chargen-Nummer
    • Alkoholgehalt bei Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent.Außerdem: An oder nahe an der Packung der Endpreis des Lebensmittels sowie der Grundpreis je Mengeneinheit wie Kilogramm oder Liter.

Von dieser Kennzeichnungspflicht sind bestimmte Lebensmittel ausgenommen: Aromen (eigene Aromen-Verordnung); Wein und einige weinhaltige Getränke; verzehrfertig hergerichtete Lebensmittel in Kantinen oder solche, die zu karitativen Zwecken abgegeben werden; Dauerbackwaren oder Süßwaren, die im Laden verpackt werden, sofern das Personal Auskunft darüber geben kann.

Reihenfolge nach Gewichtsanteil

Schauen wir uns nun das Zutatenverzeichnis genauer an: Die Zutaten müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgelistet werden. Wenn also Zucker bei einem Produkt an erster Position steht, ist das die Zutat mit dem höchsten Gewichtsanteil im Lebensmittel. Dann folgt die Zutat mit dem zweitgrößten, zuletzt die Zutat mit dem geringsten Anteil. Mit dieser Angabe kann man sich einen Überblick verschaffen, zum Beispiel, wie viel Fleisch ein Fertiggericht enthält. Häufig muss die Menge einer Zutat sogar in Prozent angegeben werden (wenn z.B. eine Zutat im Namen hervorgehoben ist).

Weil Branchenbeste mehr erreichen!