Bubble Tea Warnhinweis gefordert

Das Verbraucherschutzministerium erwägt, das Trendgetränk Bubble Tea mit einem Warnhinweis auf „Verschluckungsgefahr bei Kindern" versehen. Das Ganze basiere auf einer vom Ministerium in Auftrag gegebenen Untersuchung des Bundesinstituts für Risikobewertung, berichtet die "Rheinische Post".

Donnerstag, 02. August 2012 - Sortiment-Nachrichten
Lebensmittel Praxis

Für Kinder bis zu vier Jahren wurde ein „besonders hohes Risiko für Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Aspiration" ausgemacht. Ministerin Ilse Aigner habe die Hersteller- und Vertriebsfirmen deshalb gebeten, durch einen möglichst bundeseinheitlichen Warnhinweis auf diese Gefahren aufmerksam zu machen.

Bubble Tea enthält erbsengroße Kügelchen, die zusammen mit dem Getränk über einen dicken Strohhalm aufgesogen werden. Die Perlen sind teilweise mit Fruchtsirup gefüllt und werden im Mund zum Platzen gebracht.

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