Die von Deutschland beantragten Mittel in Höhe von 16 Mio. Euro wurden in vollem Umfang bewilligt, teilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mit. Insgesamt liegt der Finanzbedarf der Mitgliedstaaten bei rund 226,2 Mio. Euro und damit knapp über dem ursprünglich festgelegten Höchstbetrag für die Entschädigungszahlungen von 210 Mio. Euro. Um eine Kürzung zu vermeiden, haben die Mitgliedstaaten einem Vorschlag der Kommission zugestimmt, die Entschädigungszahlungen um rund 8 Prozent auf 227 Mio. Euro anzuheben. Die zusätzlichen Zahlungen werden durch Einsparungen an anderer Stelle bei der EU kompensiert. Ein Nachtragshaushalt sei deshalb nicht erforderlich.
Insgesamt haben 22 Mitgliedstaaten Finanzmittel beantragt. Die größten Empfänger sind Spanien (71 Mio. Euro), Polen (46,4 Mio. Euro), Italien (34,6 Mio. Euro), die Niederlande (27,2 Mio. Euro) und Deutschland.
Innerhalb Deutschlands sind Mecklenburg-Vorpommern (21,5 Prozent), Rheinland-Pfalz (19,1 Prozent), Niedersachsen (18,7 Prozent), Nordrhein-Westfalen (15,3 Prozent), Bayern (12,5 Prozent) und Baden-Württemberg (6,5 Prozent) die Hauptempfänger.
Die Finanzmittel stehen voraussichtlich im August, spätestens aber am 15. Oktober, zur Auszahlung an die Landwirte zur Verfügung. In Deutschland erfolgt die Abwicklung über die Zahlstellen der Länder.
EHEC Entschädigung ist bewilligt
Die Europäische Kommission hat die Höhe der Entschädigungszahlungen bekannt gegeben, die im Rahmen des EHEC-Hilfsprogramms an die Mitgliedstaaten ausgezahlt werden.
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