Der Deutsche Imkerbund (DIB) hatte sich gemeinsam mit dem LAVES Institut für Bienenkunde Celle seit Jahren dafür eingesetzt, diese unsinnigen Begriffe aus den Leitsätzen zu streichen und somit für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Denn beide Begriffe stellten eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar und hätten bei Verbrauchern oft zu Irritationen geführt. Die Leitsätze haben laut DIB einen hohen Stellenwert, denn an den darin festgeschriebenen Verkehrsauffassungen könnten sich Produzenten, Händler, Untersuchungseinrichtungen, Lebensmittelkontrolleure und vor allem Verbraucher orientieren.
Nach den neuen Leitsätzen können nunmehr besonders schonend geerntete und behandelte Honige mit Begriffen wie "Auslese" und "Premium" ausgelobt werden, wenn dies mit Kennzahlen untermauert werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass nur Honige höchster Qualität mit diesen Begriffen belegt werden.