Deutsche Verbraucher zahlen immer häufiger digital – liegen im internationalen Vergleich aber weiterhin deutlich zurück. Im Jahr 2025 kamen hierzulande im Schnitt rund 300 elektronische Zahlungen pro Kopf zusammen, wie aus einer Analyse der Unternehmensberatung Boston Consulting Group hervorgeht. Im EU-Durchschnitt waren es demnach rund 400, in den nordeuropäischen Ländern Norwegen, Dänemark, Schweden und Finnland sogar etwa 700.
Allerdings wächst die Zahl der elektronischen Transaktionen pro Kopf in Deutschland mit rund 10 Prozent schneller als im EU-Schnitt von 8 Prozent. „Die Deutschen holen beim digitalen Bezahlen zwar auf, bleiben dem Bargeld aber weiterhin treu“, sagt Zahlungsverkehrsexperte Markus Ampenberger. Der Abstand zu den nordischen Ländern bleibe groß.
Auch bei Kartenzahlungen zeigt sich ein ähnliches Bild: 196 Kartentransaktionen pro Kopf verzeichnete Deutschland den Angaben zufolge im Jahr 2025. In der EU lag der Durchschnitt bei 327, in den nordischen Ländern bei 539 und in den USA sogar bei 647. Die Wachstumsrate in Deutschland fiel mit 11,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr allerdings höher aus als in der EU mit 7,9 Prozent, in den nordischen Ländern und in den USA. Die Studie, die zum 24. Mal erschien, erfasst elektronische Zahlungen von Verbrauchern ab 15 Jahren und stützt sich laut Boston Consulting Group maßgeblich auf Daten der Europäischen Zentralbank.
Klingbeil will digitale Zahlungspflicht für Geschäfte und Restaurants
Laut Bundesbank bezahlten die Menschen in Deutschland ihre Einkäufe 2025 bereits häufiger digital als mit Bargeld: 55 Prozent der Transaktionen liefen demnach bargeldlos ab. Scheine und Münzen nutzen vor allem ältere Menschen sowie Verbraucher mit geringem Einkommen oder wenig digitaler Erfahrung.
Für den Lebensmittelhandel könnte eine politische Initiative zusätzliche Bedeutung bekommen: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will Geschäfte und Restaurants verpflichten, neben Bargeld auch digitale Zahlungen per Karte oder Handy anzubieten. Das Finanzministerium strebt an, einen entsprechenden Gesetzentwurf noch in diesem Jahr im Kabinett zu beschließen und 2027 umzusetzen.
