Beim Verkauf von Einweg-Kunststoffflaschen mit Milch und Milchmischgetränken gilt seit dem 1. Januar eine Pfandpflicht in Höhe von 25 Cent. Für den Großteil der Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff galt bereits seit Anfang 2022 die Pfandpflicht. Für Milcherzeugnisse wurde eine Übergangsfrist eingeräumt. Der Grund: Flaschen befüllt mit Milch oder Milchprodukten müssen nach der Rückgabe besonders hygienisch gereinigt werden. Händler und Hersteller sollten länger Zeit haben, sich darauf vorzubereiten. Die leeren Einweg-Behältnisse aus Kunststoff von Milch und Milchmischgetränken können künftig überall dort zurückgegeben werden, wo Getränke in Einweg-Kunststoffflaschen in den Regalen stehen.
Ausnahmeregelungen verwirren
Ein Test in der hessischen Diaspora zeigt, die gesetzlichen Vorgaben sind im Lebensmitteleinzelhandel bereits verinnerlicht. Auf die Frage, warum auf Müllermilch Pfand zu zahlen ist und auf die YFood-Trinkmahlzeit in Plastikflasche nicht, merkt die Mitarbeiterin von Edeka-Ascher in Florstadt, deren Namen nicht genannt werden soll, süffisant an: „Sie sind heute bereits der zweite Kunde, der aufgeklärt werden will!“ Es sei nicht ganz einfach: Neben normaler Milch betreffe diese Neuregelung Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse. Dazu gehörten etwa Kakao, Kaffeegetränke, Kefir oder Joghurt in Einweg-Kunststoffflaschen. Meine YFood-Trink-mahlzeit habe einen Milchanteil von unter 50 Prozent und werde deshalb nicht bepfandet. „Diese Ausnahmeregelungen verwirren die Kunden immer wieder. Schließlich ist Kunststoffflasche doch Kunststoffflasche. Und es geht doch um die Verpackung und eben nicht um den Inhalt“, beklagt die Edekanerin. Immer wieder werde sie gefragt, wer sich das einfallen lasse.
Es scheint, als habe es in den zurückliegenden drei Dekaden kein Vorankommen bei der Einwegbepfandung gegeben. Die aktuell noch vorhandene Einschränkung erinnert stark an die Einführung des Einwegpfandes Ende der 90er-Jahre. Damals lautete die eingängigere Regel: bei Rülpsen Pfand. Pfand fiel nämlich lediglich bei kohlensäurehaltigen Getränken in Getränkedose oder Einweg-Kunststoffflasche an.
Unangenehme Gerüche
Der Milchindustrie-Verband (MIV) hält von der erweiterten Pfandpflicht nichts. Es gebe keinen hinreichenden Grund, das etablierte System mit dem Grünen Punkt zu verlassen. Dass Milch und Saft bisher von der Pfandpflicht ausgenommen waren, hatte gute Gründe, teilt der MIV mit. „Saure Restmilch erzeugt unangenehmen Geruch und ist im Lebensmittelhandel unhygienisch und gesetzlich streng geregelt“, sagt MIV-Hauptgeschäftsführer Eckhard Heuser. Darüber hinaus würde die geänderte Pfandpflicht eine hohe finanzielle Belastung für die Unternehmen darstellen. „Diejenigen, die das neue Verpackungsgesetz politisch vorantreiben, müssen sich darüber im Klaren sein, dass es steigende Verbraucherpreise nach sich ziehen wird“, betont er.
Getränkekarton nicht betroffen
Für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist das Pfand ein wichtiger Schritt, um Ressourcen zu schützen sowie das Recycling zu stärken. Gleichzeitig sieht der Umwelt- und Verbraucherschutzverband noch eine erhebliche Lücke in der Pfandregelung und fordert von Bundesumweltministerin Steffi Lemke Nachbesserung. „Auch auf Getränkekartons sollte ein Einwegpfand eingeführt werden“, fordert Barbara Metz vom DUH.
Als Hauptgrund für die Abkehr vom Grünen Punkt gilt ein Argument: Die Rücknahme der Flaschen über das Pfandsystem verbessere die Qualität des recycelten Materials und mache es wertvoller für die Wiederverwendung. Allerdings, es gibt auch eine andere Meinung: Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) sieht in Einweg-Zwangsbepfandungen kein zielführendes Element, es bewirke ganz im Gegenteil ein Absinken des Mehrweganteils. Der NABU spricht sich für eine Getränkeverpackungssteuer aus und möchte auch den „Pfandschlupf“ anders verwenden. Derzeit gilt: Geben die Kunden ihre Flaschen nicht zurück, verbleiben die ursprünglich bezahlten 25 Cent Einwegpfand bei den Abfüllern oder Händlern.