„Ready to Eat“ „Vorgereift“ ist nicht gleich „verzehrfertig“

Sofortverzehr ist aus dem Angebot des Supermarkts nicht mehr wegzudenken. Doch es gilt einiges zu beachten.

Dienstag, 31. Januar 2023, 15:09 Uhr
Anselm Elles, Janine Hahn
Artikelbild „Vorgereift“ ist nicht gleich „verzehrfertig“
Bildquelle: InQuality

Böse Überraschung! Verzehrfertige Avocado für eine leckere Guacamole oder eine Mango für den sommerlichen Salat gekauft — mit beiden Produkten lässt sich aber eher eine Fensterscheibe einschmeißen als ein Gericht herstellen. Das kann der Händler vermeiden, indem am PoS strikter auf die Auszeichnung der jeweiligen Ware geachtet wird. Denn „ready to eat“ impliziert die direkte Verzehrsfähigkeit, während „vorgereift“ deutlich macht, dass die Ware vor dem Verzehr durchaus noch ein paar Tage zu Hause „nachreifen“ kann. Das schafft Vertrauen.

Gezielte Store Checks zeigen zudem, dass beispielsweise bei Salat-Boxen, die mal eben schnell für die Mittagspause im Supermarkt erworben werden, insbesondere gegen Ende des MHD oftmals beim Öffnen ein möglicher fauliger Geruch festgestellt werden kann. Ebenso ärgerlich ist es, wenn bei Salat-Mix die Gewichts- und Zutatenangaben nicht immer eingehalten werden.

Vor allem bei veganen Produkten zeigen gezielte Store Checks, dass oftmals das Shelf Life dieser Produkte von den Herstellern nicht nachhaltig eingeschätzt wird. Insbesondere bei Panaden und Gewürzapplikationen scheinen die eingesetzten Komponenten nicht optimal aufeinander abgestimmt zu sein. Entsprechende Qualitätsabweichungen, wie auf dem obigen Foto dargestellt, lassen sich beim Transport oder der Verräumung von Stapelpackungen in das Regal am PoS oftmals aufgrund nicht geeigneter Komponenten beobachten und führen bei den Verbrauchern eher zu Abstinenz denn zu freudigem Einkaufsverhalten. „Fleischersatzprodukte“ haben oft einen hohen Salzgehalt und bringen eigentlich nicht mehr erwünschte Zusatzstoffe zurück ins Regal.

Auch bei Snackartikeln für zwischendurch ergeben Nachuntersuchungen, dass die angegebene Menge der gemischten Nüsse und Sultaninen oftmals nicht stimmen oder der Anteil „gebrochener“ Nüsse oder Mandeln zu hoch ist. Gleiches ist bei Chipstüten zu beobachten, die beim Verräumen einen überhöhten Bruchanteil erlitten.

Ergo: Die Kennzeichnung muss stimmen, Verpackungs- und Produktbeschädigungen sind zu vermeiden. Hersteller sollten, besonders bei Neu-Kreationen, das Shelf Life ihrer Produkte sowie das Warenhandling an PoS stärker berücksichtigen.

Zu den Autoren

Anselm Elles, Janine Hahn sind Mitarbeiter der InQuality Germany GmbH, die gezielte Mystery-Shopping-Aktivitäten nach Verbrauchergesichtspunkten durchführt und Ware im firmeneigenen Labor in Bonn untersucht.