Recht News zur Rechtslage

Kabarettist Jan Böhmermann verliert im „Honig-Streit“ | Netto darf bei Kaffeemaschine nicht mit „klimaneutral“ ­werben | Keine Kündigung nach einer Messerattacke

Mittwoch, 28. Februar 2024 - Management
Jens Hertling
Artikelbild News zur Rechtslage
Bildquelle: Adobe Stock

Böhmermann verliert Streit

Der Kabarettist Jan Böhmermann hat in einem Rechtsstreit eine Niederlage erlitten. In einer Edeka-Filiale wurde ein Glas Bio-Honig mit der Kennzeichnung „Beewashing-Honig“ zusammen mit einem großen Plakat vermarktet, auf dem in Großbuchstaben stand: „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt.“ Das Gesicht des vermeintlichen Insektenforschers war Jan Böhmermann. Das Landgericht Dresden hält die Werbeaktion aber für zulässig. Das Gericht berücksichtigte dabei, dass dem Imker „das geschützte Recht der freien Meinungsäußerung zusteht“. (Az.: EV 3 O 2529/23)

 

DUH erwirkt Urteil gegen Netto

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat sich mit einer Klage gegen Netto Marken-Discount wegen Verbrauchertäuschung durchgesetzt. Das Landgericht Amberg verurteilte den Lebensmittelhändler, den Verkauf des Milchmischgetränks „Cafè Latte Cappuccino“ mit dem Aufdruck „klimaneutral“ zu unterlassen. Hält sich der Discounter Netto nicht daran, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. (Az.: 41 HK O 0279/23).

 

Keine Kündigung nach Drohung

Die Drohung eines Arbeitnehmers mit Gefahren für Leib und Leben gegen seine Arbeitskollegin genügt als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung nur, wenn sie ernst gemeint ist und ernst genommen wird. Mit dieser Begründung hob das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein die Kündigung eines Arbeitnehmers auf, der ein scharfes Messer in Richtung dem Hals seiner Kollegin geschwenkt haben soll. Eine Drohung müsste von dem Arbeitnehmer vorsätzlich begangen und von der bedrohten Kollegin als ernst gemeint aufgefasst worden, was hier nicht der Fall war, so die Richter. (Az.: 5 Sa 5/23