Ob Kartoffeln, Brot oder Wein: Wo „bio“ draufsteht, ist nachweisbar auch bio drin. Das garantiert die EU-Öko-Verordnung. Was wenig bekannt ist: Es gibt Ausnahmen ganz am Anfang der Kette. Denn Biosaatgut ist Mangelware. Daher muss die Branche teilweise auf konventionelles, unbehandeltes Saat- und Pflanzgut zurückgreifen – noch. Ab 2037 schreibt die EU-Öko-Verordnung flächendeckend ausschließlich ökologisch erzeugtes Saat- und Pflanzgut vor.
Was nach viel Zeit klingt, täuscht jedoch. Zum einen braucht Züchtungsarbeit Zeit. Bis eine neue Sorte marktreif ist, vergehen oft zehn Jahre und mehr. Um die Vorgabe zu erfüllen, müsste die Produktion in der Zucht nach Berechnungen des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (Fibl) um 500 bis 600 Prozent steigen. Gelingt dies nicht, droht im schlimmsten Fall ein Versorgungsengpass. Weil die EU Neue Genomische Techniken (NGT) dereguliert, nimmt der Druck zu.
Freya Schäfer betreut das Thema Saatgut und Pflanzenzüchtung seit 15 Jahren am Fibl und erklärt im Gespräch mit der Lebensmittel Praxis die Hintergründe. „Der Ökolandbau ist in den vergangenen 15 bis 20 Jahren stark gewachsen.“ Der Saatgut- und Züchtungssektor habe aber „nicht annähernd“ im gleichen Maß mitgehalten. Deshalb ist laut Schäfer die Verwendung von konventionellem Saatgut und Sorten aus konventioneller Züchtung im Ökolandbau nach wie vor die Praxis. Das sei kein Makel: Über die sogenannte Öko-Wertprüfung würden solche Sorten gezielt unter ökologischen Bedingungen geprüft und für den Ökolandbau zertifiziert.
Wie weit der Weg zu 100 Prozent ökologischem Saat- und Pflanzgut ist, machen Zahlen deutlich. Über die vielen Kulturen hinweg stammt laut der Expertin aktuell europaweit etwa die Hälfte des Saatguts aus ökologischer Vermehrung. „Bei der Züchtung ist das Verhältnis allerdings deutlich anders. Mehr als 90, wahrscheinlich rund 95 Prozent der Sorten stammen aus konventioneller Züchtung. Nur etwa 1 bis 5 Prozent sind ökologisch gezüchtete Sorten.“ Im Gemüsebau kämen etwa zu 95 Prozent Hybridsorten zum Einsatz, bei denen sich ökologische und konventionelle Vermehrung ungefähr die Waage halten.
Ausnahmen laufen aus
Ein Regulierungssystem sieht den schrittweisen Ausstieg aus den Ausnahmegenehmigungen bis 31. Dezember 2036 vor. Eine Expertengruppe bewerte ein- bis zweimal jährlich die Verfügbarkeit von Biosaatgut für die einzelnen Kulturen, erklärt Schäfer. Es gibt drei Genehmigungskategorien: Für Kulturen, von denen am Markt kein Biosaatgut verfügbar ist (Kategorie 3), gilt für alle Biobetriebe eine pauschale Ausnahmegenehmigung. Ist Biosaatgut nicht in ausreichender Menge verfügbar, dürfen Betriebe mit einer Einzelgenehmigung konventionelles, ungebeiztes Saatgut einsetzen. Die Datenbank führt diese Kulturen in der „Genehmigungskategorie 2“. Schätzen die Experten das Sortenspektrum als ausreichend ein, steigt eine Kultur in Kategorie 1 auf. „Dann ist die Verwendung von Biosaatgut für Biobetriebe verpflichtend.“ Das bedeutet: Betriebe können keine Ausnahmegenehmigung mehr beantragen. Zentrales Werkzeug ist die nationale Datenbank für ökologisches Pflanzenvermehrungsmaterial Organic-X-Seeds, die vom Fibl betreut wird.
Für Kartoffeln, Winterroggen, Blaue Lupine, Sojabohnen, Buchweizen, Zuckerrüben und Sommerhafer ist Öko-Saat- und -Pflanzgut bereits ausreichend verfügbar und verpflichtend. Im Gemüsebau ist die Liste dagegen deutlich kürzer, zeigt ein Blick in die Datenbank. Dazu zählen einige Salate, Hokkaido-Kürbis, Kohlrabi, Porree und Sommerzwiebeln. Knollensellerie ist gerade in die Kategorie 1 aufgestiegen, für Lauch und grüne Zucchini gibt es ab September 2028 keine Ausnahmen mehr.
Saatgut-Spezialist KWS produziert Getreide, Mais und Zuckerrüben bereits jetzt nach den vorgegebenen ökologischen Standards. Raps und Sorghum dagegen zählen zu den Herausforderungen, erklärt das Unternehmen auf Anfrage. „Wir haben hier derzeit einen zu kleinen Markt, und der Absatz kann nicht sichergestellt werden, damit sich eine ökologische Produktion lohnt“, beschreibt KWS einen Knackpunkt: die Nachfrage. „Die großen Züchtungs- und Vermehrungsunternehmen signalisieren, dass sie mehr Biosaatgut anbieten könnten, wenn eine entsprechende Nachfrage vorhanden wäre“, weiß Schäfer. Besonders schwierig werde es jedoch bei Nischenkulturen sowie bei Kräutern, Heil- und Arzneipflanzen.
Verknappung droht
Sie warnt zudem: Die Gentechnik-Novelle verändere den Zeithorizont. Pflanzen der Kategorie NGT1 weisen vergleichsweise wenige, gezielte Eingriffe im Erbgut auf und gelten damit als weitgehend gleichwertig zu konventionell gezüchteten Sorten. Für sie sollen Risikoprüfung, Zulassungsverfahren und die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit entfallen. Kennzeichnungspflichtig bleibt zwar das Saatgut selbst, auf verarbeiteten Enderzeugnissen wie Brot, Gemüse oder anderen Lebensmitteln taucht der NGT-Ursprung aber nicht mehr auf. Weil Hürden wegfallen, erwarten Züchter und Saatgutkonzerne schnellere Markteinführungen ab 2028. Das kann dazu führen, dass konventionelle Sortenportfolios rasch auf NGT1 umgestellt werden. Im Biosektor bleiben neue gentechnische Verfahren weiterhin ausgeschlossen. Doch für Biobetriebe könnte das konventionelle Saatgut, das sie heute noch per Ausnahme nutzen, knapper oder teurer werden.
Offen ist, wer den nötigen Wandel anstößt. Klar ist: Saatgutunternehmen können die Produktionsmengen nicht kurzfristig vervielfachen. Ein Handelsunternehmen, das plötzlich flächendeckend Biosaatgut fordert, könnte Versorgungslücken auslösen. Zugleich braucht es jedoch die Unterstützung des Handels. „Um eine kostenintensive Züchtungsarbeit dauerhaft sicherzustellen, sind stetige, verbindliche und langfristige Abnahmezusagen durch den Handel und die Abnahme der Produkte durch die Märkte daher zwingend notwendig“, sagt Saatgut-Spezialist KWS. Das Fibl fordert daher abgestimmte Fahrpläne zwischen Lieferanten, Verarbeitung und Handel. Zudem brauche es gezielte Investitionen in Sortenentwicklung, besonders im Gemüse-, Obst- und Weinbau.