Fester Bestandteil der Herstellung ist das patentierte Kaminrauchverfahren. Mit dem Eintrag in das Register der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) für Fleischerzeugnisse ist nun garantiert, dass nur Halberstädter Würstchen, die diesen Herstellungsprozess durchlaufen haben, als solche verkauft werden dürfen.
Halberstädter EU-Schutzsiegel „geschützte geografische Angabe"
Das patentierte Herstellungsverfahren der Halberstädter Würstchen erhält zum 28. Oktober 2010 das EU-Schutzsiegel „geschützte geographische Angabe". Die Europäische Kommission verlieh dieses Siegel auf Antrag Deutschlands.
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