„Somat"-Hersteller Henkel hatte im vergangenen Jahr bei der Behörde einen sogenannten Bonusantrag gestellt und die Absprachen offenbart. Nach der Bonusregelung bleibt das Unternehmen damit von einer Geldbuße verschont.
Zwischen Sommer 2005 und 2007 hatten Henkel und Reckitt Benckiser nach den Ermittlungen des Kartellamts in vier Fällen Ausmaß und Zeitpunkt von Preiserhöhungen verabredet. Es waren mehrere Varianten der Geschirrspülmittel sowie Waschmittelzusätze und Allzweckreiniger beider Hersteller betroffen.
In einem zweiten Verfahren geht es um den unzulässigen Austausch von wettbewerbsrelevanten Informationen mit mehreren anderen Markenherstellern. In dem Fall hatte 2006 die Colgate Palmolive GmbH einen Bonusantrag gestellt. 2008 und 2009 hatte das Kartellamt bereits gegen acht Hersteller von Drogerieartikeln ein Bußgeld von 20 Mio. Euro verhängt. Die Unternehmen hatten sich im Rahmen des Arbeitskreises „Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel" des Markenverbandes über Jahre zu Rabattforderungen des Einzelhandels und dem entsprechenden Verhandlungsverlauf ausgetauscht, so die Behörde. In den noch anhängigen Verfahren gegen die übrigen Teilnehmer ergab sich bei weiteren Ermittlungen, dass auch über anstehende Preiserhöhungen informiert wurde. Nun wurde auch ein Verfahren gegen den Markenverband eröffnet.
Reckitt Benckiser mit Deutschland-Sitz in Mannheim kooperierte bei der Aufklärung der Vorwürfe mit dem Kartellamt, so dass eine Reduktion der Geldbuße gewährt wurde.
Spülmittel Hohes Bußgeld für Reckitt Benckiser
Wegen illegaler Preisabsprachen und wettbewerbsrelevanten Informations-Austausches verhängte das Bundeskartellamt ein Bußgeld in Höhe von 24 Mio. Euro gegen Reckitt Benckiser (Calgonit).
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