Elektroaltgeräte Rücknahmepflicht für LEH

Verbraucher sollen künftig alte Handys, Taschenlampen und andere Elektrogeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern abgeben können. Das sieht eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor, die das Bundeskabinett gestern (16.12.) beschlossen hat.

Donnerstag, 17. Dezember 2020 - Sortiment-Nachrichten
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Rücknahmepflicht für LEH
Bildquelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Kleine Elektroaltgeräte sollen unabhängig vom Neukauf eines Produkts in Supermärkten zurückgenommen werden. Größere Altgeräte sollen beim Kauf eines entsprechenden, neuen Artikels abgegeben werden können, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion. Mit der erweiterten Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte will die Bundesregierung die Sammelquote erhöhen und mehr Geräte einem hochwertigen Recycling zuführen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (Foto): „Voraussetzung für eine umweltschonende Entsorgung von Elektroaltgeräten ist eine verbesserte Sammlung. Je mehr Sammelstellen wir haben, desto weniger Geräte enden in der Restmülltonne oder werden illegal vermarktet.“ Die Rückgabe von alten Elektrogeräten soll so einfach wie möglich sein und quasi nebenbei beim Wocheneinkauf erledigt werden können.
Damit mehr Altgeräte in die richtigen Hände zur Sammlung, Behandlung und schließlich ins Recycling gelangen, erweitert die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz die bereits für Händler von Elektrogeräten bestehenden Rücknahmepflichten auf Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler. Voraussetzung ist, dass deren Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Künftig sollen Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm auch dort abgeben werden können. Diese Regel gilt unabhängig vom Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die vorher nicht in diesem Laden oder der Kette gekauft wurden. Alles was größer als 25 cm ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion.
Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister sollen künftig prüfen, ob die Hersteller der Produkte, die auf ihrer Plattform verkauft werden, bei der Stiftung "ear" registriert sind. Kein Hersteller soll mehr Zugang zum Markt erhalten, der sich seiner Pflichten entzieht. Das ist wichtig, um die Herstellerpflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz durchzusetzen. Und es soll Wettbewerbsnachteile für Hersteller vermeiden, die sich rechtskonform verhalten.
Der Gesetzentwurf muss vom Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren sowie das Verfahren für die Behandlungsverordnung noch vor der Sommerpause 2021 abzuschließen. Gesetz und Verordnung sollen zum 01. Januar 2022 in Kraft treten.

Neue Produkte

Produkt des Jahres 2024

Nachhaltigkeit

LP.economy - Internationale Nachrichten