Darin enthalten sind u.a. verbindliche Anforderungen hinsichtlich des Platzangebots, das den Tieren zur Verfügung stehen muss. Eine Anbindehaltung ist verboten. In der Premiumstufe müssen die Kühe zusätzlich Zugang zu einem Laufhof und einer Weide haben.
Sowohl in der Einstiegs- als auch in der Premiumstufe müssen pro Kuh je eine komfortable Liegebox und ein Fressplatz vorhanden sein, damit alle Tiere ungestört ruhen und fressen können. Auch separate Kranken- und Abkalbebuchten sind verpflichtend. Das betäubungslose Veröden der Hornanlage der Kälber ist verboten, ebenso die Schlachtung von trächtigen Kühen– egal in welchem Stadium.